Bei der Privathaftpflicht von Neodigital startet der Versicherungsschutz genau zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein festgehalten ist. Wichtig dabei: Dieser Beginn steht unter dem Vorbehalt, dass der Erst- oder Einmalbeitrag rechtzeitig gezahlt wird, denn eine verspätete Zahlung oder Nichtzahlung kann Folgen für den Versicherungsschutz haben.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz aus der Versicherung greift ab dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein steht. Voraussetzung ist allerdings, dass der Erst- oder Einmalbeitrag rechtzeitig gezahlt wird. Wird dieser Beitrag zu spät oder gar nicht gezahlt, können dafür vorgesehene Regelungen den Versicherungsschutz beeinflussen.
Häufige Fragen
Ab wann gilt mein Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Hängt der Beginn des Schutzes von der Beitragszahlung ab?
Ja, der Beginn gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Wo finde ich den genauen Startzeitpunkt meines Versicherungsschutzes?
Der Zeitpunkt, zu dem der Versicherungsschutz beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-XXL 2025