Bei der Privathaftpflichtversicherung der Neodigital können Versicherungsnehmer den Vertrag jederzeit kündigen, einzelne beitragspflichtige Bausteine per Teilkündigung herauslösen, ohne den Gesamtvertrag zu beenden, und profitieren durch die Innovationsgarantie von künftigen Leistungsverbesserungen zu ihrem Vorteil. Wer eine Teilkündigung erhält, darf zudem den Gesamtvertrag kündigen, und bei einem Mehrbeitrag durch erweiterte Leistungen besteht ein Sonderkündigungsrecht.
Der Vertrag kann vom Versicherungsnehmer jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung wirkt ab dem Zugang der Erklärung beim Versicherer oder zu einem vom Versicherungsnehmer gewünschten späteren Zeitpunkt. Dies gilt auch für einen Zeitpunkt vor dem vereinbarten Ablauftermin.
Teilkündigungsrecht
Beide Parteien haben das Recht, einzelne beitragspflichtige Bausteine oder Risiken gemäß Versicherungsschein aus dem Vertrag zu kündigen, ohne dass der Gesamtvertrag beendet wird.
Bei einer Teilkündigung durch den Versicherungsnehmer kann er bestimmen, ob die Teilkündigung sofort oder zu einem anderen von ihm bestimmten Zeitpunkt erfolgen soll.
Bei einer Teilkündigung durch den Versicherer kann dies nur nach den maßgeblichen Bestimmungen erfolgen.
Wird eine Teilkündigung ausgesprochen, hat der andere Vertragspartner das Recht, den Gesamtvertrag zu kündigen. Diese Kündigung des Gesamtvertrages muss dem jeweiligen Vertragspartner spätestens einen Monat nach Zugang der Teilkündigung zugegangen sein. Der Gesamtvertrag endet dann zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Teilkündigung.
Innovationsgarantie für künftige Leistungserweiterungen
Werden die diesem Vertrag zugrundeliegenden vereinbarten Bedingungen und Klauseln ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers geändert, so gelten die neuen Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für diesen Vertrag.
Ist mit der Erweiterung des Versicherungsumfangs auch ein Mehrbeitrag verbunden, hat der Versicherungsnehmer das Recht, den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung oder zu einem anderen, von ihm bestimmten Zeitpunkt zu kündigen, sofern die Leistungserweiterungen nicht gewünscht sind.
Der Versicherungsnehmer wird rechtzeitig zur Hauptfälligkeit vom Versicherer über die neuen Leistungen bzw. Erweiterungen informiert.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsnehmer kann seinen Vertrag jederzeit kündigen und dabei den Wirkungszeitpunkt wählen. Über die Teilkündigung lassen sich einzelne beitragspflichtige Bausteine oder Risiken beenden, ohne dass der ganze Vertrag endet; wer eine solche Teilkündigung erhält, darf innerhalb eines Monats den Gesamtvertrag kündigen. Durch die Innovationsgarantie gelten spätere Verbesserungen der Bedingungen automatisch ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für diesen Vertrag – kostet eine Erweiterung mehr, kann der Versicherungsnehmer kündigen, wenn er sie nicht möchte.
Häufige Fragen
Kann ich meinen Vertrag auch vor dem Ablauftermin kündigen?
Ja. Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag jederzeit kündigen – auch vor dem vereinbarten Ablauftermin. Die Kündigung wirkt ab Zugang der Erklärung beim Versicherer oder zu einem von ihm gewünschten späteren Zeitpunkt.
Kann ich nur einzelne Bausteine kündigen, ohne den ganzen Vertrag zu beenden?
Ja. Beide Parteien können einzelne beitragspflichtige Bausteine oder Risiken gemäß Versicherungsschein kündigen, ohne dass der Gesamtvertrag endet. Der Versicherungsnehmer kann dabei bestimmen, ob die Teilkündigung sofort oder zu einem anderen Zeitpunkt wirkt.
Was passiert, wenn eine Teilkündigung ausgesprochen wird?
Der andere Vertragspartner hat dann das Recht, den Gesamtvertrag zu kündigen. Diese Kündigung muss spätestens einen Monat nach Zugang der Teilkündigung zugehen; der Gesamtvertrag endet zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Teilkündigung.
Profitiere ich automatisch von späteren Verbesserungen der Bedingungen?
Ja. Werden die vereinbarten Bedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers geändert, gelten die neuen Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für diesen Vertrag. Ist damit ein Mehrbeitrag verbunden, kann der Versicherungsnehmer kündigen, wenn er die Erweiterungen nicht wünscht.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-XXL 2025