Wer bei der Neodigital eine Privathaftpflichtversicherung abschließt, muss den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich nach dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn zahlen – erst dann startet in der Regel der Versicherungsschutz. Bleibt die Zahlung aus, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten und ist für vorher eingetretene Versicherungsfälle unter bestimmten Voraussetzungen nicht zur Leistung verpflichtet.
Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags
Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach dem vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn zu zahlen. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Widerrufrecht besteht.
Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor dem Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich nach dem genannten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung veranlasst ist.
Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versicherungsnehmers oder von getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug
Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat.
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Leistungsfreiheit des Versicherers
Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, ist der Versicherer für einen vor der Zahlung des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet. Voraussetzung dafür ist, dass der Versicherer den Versicherungsnehmer auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung aufmerksam gemacht hat – entweder durch eine gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein.
Die Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung zu vertreten hat.
Was bedeutet das konkret?
Den ersten oder einmaligen Beitrag muss man sofort nach dem im Versicherungsschein festgelegten Versicherungsbeginn zahlen. Wird nicht rechtzeitig gezahlt, beginnt der Versicherungsschutz erst mit der Zahlung, und der Versicherer kann vom Vertrag zurücktreten. Außerdem muss der Versicherer für Schäden, die vor der Zahlung eintreten, unter bestimmten Voraussetzungen nicht leisten. Beides gilt nur, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung selbst zu vertreten hat.
Häufige Fragen
Wann muss ich den ersten Beitrag für meine Privathaftpflicht zahlen?
Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn zu zahlen. Liegt der Versicherungsbeginn vor dem Vertragsschluss, ist unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen. Weicht der Versicherungsschein vom Antrag oder von Vereinbarungen ab, ist der Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahle?
Dann beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung veranlasst ist. Der Versicherer kann außerdem vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht veranlasst ist, und ist für einen vor der Zahlung eingetretenen Versicherungsfall unter bestimmten Voraussetzungen nicht zur Leistung verpflichtet.
Kann der Versicherer immer vom Vertrag zurücktreten, wenn ich nicht zahle?
Nein. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Unter welcher Bedingung entfällt der Versicherungsschutz für einen Schadenfall vor der Zahlung?
Die Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung zu vertreten hat und der Versicherer ihn zuvor durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht hat.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-XXL 2025