Wer bei der Neodigital in der Privathaftpflicht unverschuldet eitslos wird, kann seinen Vertrag für die Dauer eitslosigkeit beitragsfrei stellen lassen – längstens für drei Jahre. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Versicherungsverhältnis zu Beginn eitslosigkeit bereits mindestens sechs Monate bestand, dass man zuvor mindestens zwölf Monate vollbeschäftigt war und dass eitslosigkeit wenigstens einen Monat andauert. Auch Selbstständige und die Anzeigepflicht bei Beendigung eitslosigkeit sind geregelt.
Ergänzend gilt folgendes:
Wenn Sie während der Versicherungsdauer unverschuldet arbeitslos werden, wird dieser Vertrag für die Dauer der Arbeitslosigkeit beitragsfrei gestellt – längstens für 3 Jahre. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Versicherungsverhältnis bestand zu Beginn der Arbeitslosigkeit seit mindestens 6 Monaten.
- Sie waren mindestens 12 Monate vollbeschäftigt.
- Die Arbeitslosigkeit dauert mindestens einen Monat an.
- Sie sind bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet.
- Sie haben Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder II.
- Sie bemühen sich aktiv um Arbeit.
- Der Beitrag zu diesem Vertrag war bis zur Arbeitslosigkeit gezahlt.
Sollten Sie erneut eine Beschäftigung aufnehmen, entfällt die Beitragsfreistellung mit Beginn des Monats, in dem die Beschäftigung aufgenommen wurde.
Selbstständige gelten als arbeitslos, wenn sie ihre selbstständige Tätigkeit unfreiwillig und nicht nur vorübergehend eingestellt haben (z. B. durch Insolvenz).
Arbeitsunfähigkeit stellt keine Arbeitslosigkeit im Sinne der vorstehenden Regelungen dar.
Die Beendigung der Arbeitslosigkeit ist uns unverzüglich anzuzeigen.
Was bedeutet das konkret?
Werden Sie unverschuldet arbeitslos, müssen Sie für Ihre Privathaftpflicht vorübergehend keinen Beitrag zahlen – höchstens jedoch drei Jahre lang. Dafür müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein, etwa eine bestimmte Mindestdauer des Vertrags und der vorherigen Vollbeschäftigung sowie die Meldung als arbeitslos. Nehmen Sie wieder eine Beschäftigung auf oder endet die Arbeitslosigkeit, müssen Sie das melden, und die Beitragsfreistellung endet.
Häufige Fragen
Wie lange bleibt mein Vertrag bei Arbeitslosigkeit beitragsfrei?
Der Vertrag wird für die Dauer der Arbeitslosigkeit beitragsfrei gestellt, längstens jedoch für 3 Jahre.
Welche Bedingungen muss ich erfüllen, um von Beiträgen befreit zu werden?
Das Versicherungsverhältnis muss zu Beginn der Arbeitslosigkeit seit mindestens 6 Monaten bestehen, Sie müssen mindestens 12 Monate vollbeschäftigt gewesen sein, die Arbeitslosigkeit muss mindestens einen Monat andauern, Sie müssen bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet sein, Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder II haben, sich aktiv um Arbeit bemühen und den Beitrag bis zur Arbeitslosigkeit gezahlt haben.
Gilt die Beitragsbefreiung auch für Selbstständige?
Ja. Selbstständige gelten als arbeitslos, wenn sie ihre selbstständige Tätigkeit unfreiwillig und nicht nur vorübergehend eingestellt haben, zum Beispiel durch Insolvenz.
Was passiert, wenn ich wieder zu arbeiten beginne?
Die Beitragsfreistellung entfällt mit Beginn des Monats, in dem die Beschäftigung aufgenommen wurde. Die Beendigung der Arbeitslosigkeit ist unverzüglich anzuzeigen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-XXL 2025