Bei der Privathaftpflicht der Neodigital erfahren Versicherungsnehmer, was gilt, wenn dasselbe Risiko in mehreren Versicherungsverträgen abgesichert ist: Eine solche Mehrfachversicherung berechtigt dazu, unter bestimmten Voraussetzungen die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags zu verlangen – allerdings nur innerhalb einer Frist von einem Monat ab Kenntnis.
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.
Ist die Mehrfachversicherung zustande gekommen, ohne dass der Versicherungsnehmer davon wusste, kann er die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags verlangen.
Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn der Versicherungsnehmer es nicht innerhalb eines Monats geltend macht. Diese Frist beginnt, sobald er von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hat.
Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem Versicherer zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Von einer Mehrfachversicherung spricht man, wenn dasselbe Risiko gleichzeitig über mehrere Verträge abgesichert ist. Wusste der Versicherungsnehmer nichts davon, darf er verlangen, dass der später abgeschlossene Vertrag aufgehoben wird. Dieses Recht muss er jedoch innerhalb eines Monats ab Kenntnis nutzen, sonst verfällt es. Die Aufhebung gilt ab dem Moment, in dem seine Erklärung beim Versicherer eingeht.
Häufige Fragen
Wann handelt es sich um eine Mehrfachversicherung?
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn dasselbe Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.
Was kann ich tun, wenn ich unwissentlich doppelt versichert bin?
Ist die Mehrfachversicherung zustande gekommen, ohne dass der Versicherungsnehmer davon wusste, kann er die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags verlangen.
Wie lange habe ich Zeit, die Aufhebung zu verlangen?
Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats geltend gemacht wird. Diese Frist beginnt mit der Kenntnis von der Mehrfachversicherung.
Ab wann wird die Aufhebung wirksam?
Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem Versicherer zugeht.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-XXL 2025