Wer aus einem Privathaftpflicht-Vertrag der Neodigital gegen den Versicherer klagen möchte, findet das zuständige Gericht am Sitz des Versicherers oder an der für den Vertrag zuständigen Niederlassung. So ist klar geregelt, wo eine Klage gegen den Versicherer eingereicht werden kann.
Klagen gegen den Versicherer
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer richtet sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder nach seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Was bedeutet das konkret?
Möchte man aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer klagen, entscheidet der Sitz des Versicherers über das zuständige Gericht. Alternativ ist das Gericht am Standort der Niederlassung zuständig, die für den jeweiligen Versicherungsvertrag verantwortlich ist.
Häufige Fragen
Welches Gericht ist zuständig, wenn ich gegen den Versicherer klagen will?
Zuständig ist das Gericht am Sitz des Versicherers oder an seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Wonach richtet sich die gerichtliche Zuständigkeit bei Klagen aus dem Versicherungsvertrag?
Sie bestimmt sich nach dem Sitz des Versicherers oder nach der für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Kann ich statt am Sitz des Versicherers auch bei einer Niederlassung klagen?
Ja, maßgeblich ist der Sitz des Versicherers oder die für den Versicherungsvertrag zuständige Niederlassung.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-XXL 2025