Bei der Privathaftpflicht von Neodigital sind auch Haftpflichtansprüche wegen Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen mitversichert, begrenzt auf 10.000 EUR je Schadenereignis und das Doppelte pro Versicherungsjahr; zudem ist geregelt, welcher Versicherer nach einem Wechsel zahlt, wenn sich der genaue Zeitpunkt eines Schadens nicht bestimmen lässt.
In Abänderung der allgemeinen Regelung sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen mitversichert. Die Höchstersatzleistung je Schadenereignis ist auf 10.000,– EUR begrenzt. Für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt sie das Doppelte dieser Summe.
Schadenfeststellung im Zusammenhang mit einem Wechsel des Versicherers
Wird der Versicherungsnehmer nach dem unmittelbaren Wechsel der Haftpflichtversicherung zum Nachversicherer wegen eines Schadenereignisses in Anspruch genommen, dessen genauen Eintrittszeitpunkt er auch durch ein Gutachten nicht bestimmen kann, so gilt Folgendes:
- Der Nachversicherer ist ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn im Umfang des bei ihm bestehenden Vertrages für die Entschädigungsleistung eintrittspflichtig.
- Lässt sich im Rahmen der Ermittlungen der Zeitpunkt des Schadeneintritts klar feststellen, ist der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Vertragslaufzeit der Schadeneintritt fällt.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst auch Ansprüche wegen Verletzungen von Persönlichkeits- oder Namensrechten, allerdings nur bis zu einer bestimmten Höchstsumme je Schadenereignis und einer verdoppelten Summe pro Jahr. Wechselt man die Haftpflichtversicherung und lässt sich der Zeitpunkt eines Schadens nicht genau feststellen, springt der neue Versicherer im Rahmen seines Vertrages ein. Kann der genaue Schadenzeitpunkt doch ermittelt werden, zahlt derjenige Versicherer, in dessen Vertragslaufzeit der Schaden fällt.
Häufige Fragen
Sind Ansprüche wegen Verletzung des Namens- oder Persönlichkeitsrechts abgedeckt?
Ja, Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen sind mitversichert.
Wie hoch ist die Entschädigung bei Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen?
Die Höchstersatzleistung ist auf 10.000 EUR je Schadenereignis begrenzt und beträgt das Doppelte dieser Summe für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
Wer zahlt nach einem Versichererwechsel, wenn der Schadenzeitpunkt unklar ist?
Kann der Versicherungsnehmer den genauen Eintrittszeitpunkt auch mit Gutachten nicht bestimmen, ist der Nachversicherer ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn im Umfang des dort bestehenden Vertrages eintrittspflichtig.
Was gilt, wenn der genaue Schadenzeitpunkt doch festgestellt werden kann?
Dann ist der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Vertragslaufzeit der Schadeneintritt fällt.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-XXL 2025