Bei der Privathaftpflicht von Neodigital ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers mitversichert, wenn sich das versicherte Risiko erhöht oder erweitert – etwa durch geänderte oder neu erlassene Rechtsvorschriften. Ausgenommen bleiben jedoch versicherungspflichtige Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuge sowie Risiken mit gesetzlicher Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht; bei gesetzlich bedingten Erhöhungen darf der Versicherer mit Monatsfrist kündigen.
Versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers in den folgenden Fällen.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos. Dies gilt nicht:
- für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie
- für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
Versichert ist außerdem die gesetzliche Haftpflicht aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. In diesen Fällen ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ausgeübt wird. Diese Frist beginnt zu dem Zeitpunkt, in dem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst auch die gesetzliche Haftpflicht, wenn das versicherte Risiko größer wird oder sich erweitert. Nicht abgedeckt sind dabei versicherungspflichtige Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuge sowie Risiken, die einer Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen. Erhöht sich das Risiko durch geänderte oder neue Gesetze, ist der Schutz ebenfalls eingeschlossen; der Versicherer darf den Vertrag dann allerdings mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Häufige Fragen
Sind auch spätere Erhöhungen oder Erweiterungen meines Risikos mitversichert?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos ist grundsätzlich mitversichert.
Welche Risiken sind bei einer Risikoerhöhung ausgenommen?
Ausgenommen sind Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
Was passiert, wenn sich mein Risiko durch neue Gesetze erhöht?
Auch Erhöhungen durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften sind versichert. Der Versicherer darf das Versicherungsverhältnis in diesem Fall jedoch mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Wie lange kann der Versicherer nach einer gesetzlich bedingten Erhöhung kündigen?
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ausgeübt wird. Diese Frist beginnt, sobald der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-XXL 2025