Bei der Privathaftpflicht von Neodigital ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Schäden an fremden Sachen mitversichert, die zu privaten Zwecken gemietet, gepachtet, geliehen oder in Verwahrung genommen wurden – auch für Einrichtung wie Mobiliar, Heimtextilien oder Geschirr in Ferienwohnungen, Hotelzimmern und Schiffskabinen. Ausgeschlossen bleiben unter anderem beruflich genutzte Sachen, Abnutzung, Schmuck- und Wertsachen sowie Fahrzeuge; zudem sind Mietsachschäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen versichert.
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Beschädigung, der Vernichtung oder dem Verlust von fremden Sachen. Das gilt auch dann, wenn diese Sachen zu privaten Zwecken gemietet, gepachtet oder geliehen wurden oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.
Darunter fallen auch Schäden an Einrichtungsgegenständen (z. B. Mobiliar, Heimtextilien, Geschirr) in gemieteten Ferienwohnungen, -häusern, Hotelzimmern und Schiffskabinen.
Ausgeschlossen bleiben:
- Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der versicherten Personen dienen
- Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung
- Schäden an Schmuck- und Wertsachen, auch Verlust von Geld, Urkunden und Wertpapieren
- Vermögensfolgeschäden
- Schäden an Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen
- Sachen, die durch verbotene Eigenmacht erlangt werden
Mietsachschäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen
Mietsachschäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sind versichert.
Was bedeutet das konkret?
Verursacht man an fremden Sachen einen Schaden, springt der Versicherungsschutz auch dann ein, wenn man diese Sachen privat gemietet, gepachtet, geliehen oder in Verwahrung hatte. Das schließt zum Beispiel Einrichtung in Ferienwohnungen, Hotelzimmern und Schiffskabinen mit ein. Bestimmte Schäden sind jedoch ausgenommen, etwa an beruflich genutzten Sachen, an Fahrzeugen, an Schmuck- und Wertsachen sowie Schäden durch Abnutzung und Verschleiß. Zusätzlich sind Mietsachschäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen abgedeckt.
Häufige Fragen
Sind Schäden an einer geliehenen oder gemieteten Sache mitversichert?
Ja. Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Beschädigung, Vernichtung oder Verlust fremder Sachen, auch wenn diese zu privaten Zwecken gemietet, gepachtet, geliehen wurden oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.
Gilt der Schutz auch für die Einrichtung in einer Ferienwohnung oder einem Hotelzimmer?
Ja. Auch Schäden an Einrichtungsgegenständen wie Mobiliar, Heimtextilien oder Geschirr in gemieteten Ferienwohnungen, -häusern, Hotelzimmern und Schiffskabinen sind erfasst.
Welche Schäden sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind unter anderem Schäden an beruflich oder gewerblich genutzten Sachen, Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung, Schäden an Schmuck- und Wertsachen sowie Verlust von Geld, Urkunden und Wertpapieren, Vermögensfolgeschäden, Schäden an Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen sowie Sachen, die durch verbotene Eigenmacht erlangt wurden.
Sind Schäden an einer gemieteten Heizungsanlage versichert?
Ja. Mietsachschäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sind versichert.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-XXL 2025