Wer als Privatperson Wohnräume oder andere privat genutzte Räume mietet und diese beschädigt, findet in der Privathaftpflicht der Neodigital Schutz für solche Mietsachschäden – begrenzt auf die im Versicherungsschein festgelegte Summe je Versicherungsfall und das Doppelte davon pro Versicherungsjahr. Nicht abgedeckt sind unter anderem Abnutzung, Verschleiß, bestimmte Anlagen und Geräte, Glasschäden sowie Schimmelbildung.
Mietsachschäden sind Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer oder seine Bevollmächtigten oder Beauftragten gemietet haben. Dazu zählen auch alle Vermögensschäden, die sich aus diesen Schäden ergeben.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Mietsachschäden. Dieser Schutz gilt ausschließlich für Wohnräume und sonstige zu privaten Zwecken gemietete Räume in Gebäuden.
Die Versicherungssumme für Mietsachschäden ist je Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein festgelegte Summe begrenzt. Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das 2-fache dieser Summe.
Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen:
- Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung,
- Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden,
- Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann,
- Schäden infolge von Schimmelbildung.
Was bedeutet das konkret?
Wenn du gemietete Räume in einem Gebäude privat nutzt und dabei etwas beschädigst, springt die Versicherung für diese Mietsachschäden ein. Die Erstattung ist je Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein genannte Summe begrenzt, pro Versicherungsjahr höchstens auf das Doppelte davon. Bestimmte Schäden bleiben allerdings außen vor, etwa Abnutzung, Verschleiß, Schäden an bestimmten Anlagen und Geräten, versicherbare Glasschäden sowie Schimmelbildung.
Häufige Fragen
Für welche gemieteten Räume gilt der Schutz bei Mietsachschäden?
Der Schutz gilt ausschließlich für Wohnräume und sonstige zu privaten Zwecken gemietete Räume in Gebäuden.
Wie hoch ist die Leistung bei Mietsachschäden?
Je Versicherungsfall ist die Leistung auf die im Versicherungsschein festgelegte Summe begrenzt. Für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt die Höchstersatzleistung das 2-fache dieser Summe.
Sind Schäden durch Schimmel oder Abnutzung abgedeckt?
Nein. Ausgeschlossen sind unter anderem Schäden infolge von Schimmelbildung sowie Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung.
Gilt der Schutz auch für Glasschäden?
Glasschäden sind ausgeschlossen, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-XXL 2025