Bei der Neodigital Privathaftpflicht sind versicherte Personen auch dann geschützt, wenn sie während eines Betriebspraktikums, im fachpraktischen Unterricht oder bei Ferienjobs Lehrgeräte oder Maschinen beschädigen – vorausgesetzt, kein anderer Vertrag greift. Ebenso mitversichert sind Haftpflichtansprüche von eitskollegen und fremden Dritten aus einer nicht selbstständigen Tätigkeit.
In Erweiterung des Versicherungsschutzes ist die gesetzliche Haftpflicht versicherter Personen auch bei folgenden Anlässen versichert:
- bei der Teilnahme an einem Betriebspraktikum,
- am fachpraktischen Unterricht (zum Beispiel an Fach-, Gesamt- und Hochschulen oder einer Universität),
- bei Ferienjobs.
Der Versicherungsschutz umfasst dabei auch die Beschädigung von Lehrgeräten oder Maschinen. Dies gilt, soweit nicht Versicherungsschutz aus einem anderen Vertrag erlangt werden kann.
Haftpflichtansprüche von Arbeitskollegen und Dritten bei nicht selbstständiger Tätigkeit
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus einer nicht selbstständigen Tätigkeit wegen Sachschäden. Dieser Schutz gilt gegenüber:
- den Arbeitskollegen,
- sonstigen fremden Dritten.
Mitversichert sind zudem alle Vermögensschäden, die sich hieraus ergeben, sofern sie auf betrieblich und arbeitsvertraglich veranlasste Tätigkeiten zurückgehen. Gegenüber sonstigen fremden Dritten gilt dies auch für Personenschäden.
Besteht für die versicherte Person Versicherungsschutz über einen anderen Vertrag (zum Beispiel eine Betriebs-Haftpflichtversicherung), entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Was bedeutet das konkret?
Wer als versicherte Person ein Betriebspraktikum absolviert, am fachpraktischen Unterricht teilnimmt oder einen Ferienjob macht, ist auch bei Schäden an Lehrgeräten oder Maschinen abgesichert – aber nur, wenn kein anderer Vertrag dafür einspringt. Zusätzlich sind bei einer nicht selbstständigen Tätigkeit Ansprüche von Arbeitskollegen und fremden Dritten mitversichert, wobei bei fremden Dritten auch Personenschäden dazugehören. Gibt es für die Person einen anderen passenden Vertrag, greift dieser Schutz nicht.
Häufige Fragen
Bin ich während eines Praktikums oder Ferienjobs auch versichert, wenn ich Maschinen beschädige?
Ja. Der Versicherungsschutz gilt bei einem Betriebspraktikum, im fachpraktischen Unterricht und bei Ferienjobs auch für die Beschädigung von Lehrgeräten oder Maschinen – allerdings nur, soweit nicht aus einem anderen Vertrag Versicherungsschutz erlangt werden kann.
Sind Schäden gegenüber Arbeitskollegen bei meiner Arbeit mitversichert?
Ja. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus einer nicht selbstständigen Tätigkeit wegen Sachschäden gegenüber Arbeitskollegen und sonstigen fremden Dritten sowie die daraus entstehenden Vermögensschäden, sofern die Tätigkeit betrieblich und arbeitsvertraglich veranlasst war.
Gilt der Schutz auch für Personenschäden?
Gegenüber sonstigen fremden Dritten gilt der Versicherungsschutz auch für Personenschäden.
Was passiert, wenn ich bereits über eine Betriebs-Haftpflichtversicherung abgesichert bin?
Besteht für die versicherte Person Versicherungsschutz über einen anderen Vertrag, zum Beispiel eine Betriebs-Haftpflichtversicherung, entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-XXL 2025