Wo die Privathaftpflicht von Neodigital greift, klärt der räumliche Geltungsbereich: Versicherungsschutz besteht für Schadenereignisse, die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, in den europäischen Zwergstaaten, in der Schweiz, in Norwegen, in Island oder in Liechtenstein eintreten.
Versicherungsschutz besteht für Schadenereignisse, die in einem der folgenden Länder eintreten:
- ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union
- die europäischen Zwergstaaten
- die Schweiz
- Norwegen
- Island
- Liechtenstein
Diese Regelung gilt abweichend von der andernorts getroffenen Bestimmung zum Geltungsbereich.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt für Schadenereignisse, die in bestimmten europäischen Ländern eintreten. Dazu zählen die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die europäischen Zwergstaaten sowie die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein. Für diese Länder ist der Schutz somit gegeben.
Häufige Fragen
In welchen Ländern gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht für Schadenereignisse, die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, in den europäischen Zwergstaaten, in der Schweiz, in Norwegen, in Island oder in Liechtenstein eintreten.
Sind Schadenereignisse in der Schweiz mitversichert?
Ja, die Schweiz gehört zu den Ländern, in denen Versicherungsschutz für Schadenereignisse besteht.
Worauf kommt es für den Geltungsbereich an?
Maßgeblich ist der Ort, an dem das Schadenereignis eintritt. Liegt dieser in einem der genannten Länder, besteht Versicherungsschutz.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-XXL 2025