Bei der Privathaftpflicht der Neodigital sind Schäden im Ausland versichert, wenn sie auf eine versicherte Handlung oder ein versichertes Risiko im Inland zurückgehen oder während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts von bis zu 5 Jahren – innerhalb der EU sogar unbegrenzt – eintreten. Der Versicherer leistet in Euro, bei Zahlungsorten außerhalb der Europäischen Währungsunion gilt die Anweisung bei einem Geldinstitut in der Währungsunion als Erfüllung.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle. Dies gilt jedoch ausschließlich, wenn diese Versicherungsfälle:
- auf eine versicherte Handlung im Inland bzw. auf ein im Inland bestehendes versichertes Risiko zurückzuführen sind oder
- bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt bis zu 5 Jahren eingetreten sind. Innerhalb der EU besteht dieser Versicherungsschutz von unbegrenzter Dauer.
Versichert sind in diesem Zusammenhang auch Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer aus § 110 Sozialgesetzbuch VII sowie die gesetzliche Haftpflicht aus der vorübergehenden Benutzung oder Anmietung von im Ausland gelegenen Wohnungen und Häusern. Nicht versichert ist dabei das Eigentum an solchen Wohnungen und Häusern.
Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Liegt der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
Was bedeutet das konkret?
Schäden, die im Ausland passieren, sind mitversichert, wenn sie ihre Ursache in einer versicherten Handlung oder einem versicherten Risiko im Inland haben oder während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts eintreten. Dieser Aufenthalt ist bis zu 5 Jahre abgedeckt, innerhalb der EU zeitlich unbegrenzt. Auch die vorübergehende Nutzung oder Anmietung von Wohnungen und Häusern im Ausland ist eingeschlossen, nicht jedoch das Eigentum daran. Ausgezahlt wird in Euro.
Häufige Fragen
Sind Schäden versichert, die im Ausland entstehen?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht wegen im Ausland eingetretener Versicherungsfälle ist versichert, wenn sie auf eine versicherte Handlung bzw. ein versichertes Risiko im Inland zurückgehen oder während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts eintreten.
Wie lange gilt der Versicherungsschutz bei einem Auslandsaufenthalt?
Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt besteht Schutz bis zu 5 Jahren. Innerhalb der EU gilt der Schutz von unbegrenzter Dauer.
Ist die Nutzung einer Ferienwohnung im Ausland mitversichert?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der vorübergehenden Benutzung oder Anmietung von im Ausland gelegenen Wohnungen und Häusern. Nicht versichert ist das Eigentum an solchen Wohnungen und Häusern.
In welcher Währung zahlt der Versicherer bei Auslandsschäden?
Die Leistungen erfolgen in Euro. Liegt der Zahlungsort außerhalb der Europäischen Währungsunion, gilt die Verpflichtung als erfüllt, sobald der Euro-Betrag bei einem Geldinstitut innerhalb der Europäischen Währungsunion angewiesen ist.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-XXL 2025