Wie lange läuft die Privathaftpflicht der Neodigital und wann endet sie? Der Vertrag gilt für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum und verlängert sich bei einer Laufzeit von mindestens einem Jahr automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Verträge unter einem Jahr enden ohne Kündigung, mehrjährige Verträge lassen sich nach drei Jahren kündigen, und beim dauerhaften Wegfall des versicherten Interesses endet der Vertrag insoweit automatisch.
Vertragsdauer
Der Vertrag ist für den Zeitraum abgeschlossen, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Stillschweigende Verlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist.
Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt. Eine Kündigung ist dafür nicht nötig.
Kündigung bei mehrjährigen Verträgen
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Wegfall des versicherten Interesses
Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Der Vertrag läuft zunächst für die im Versicherungsschein genannte Zeit. Beträgt die Laufzeit mindestens ein Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht rechtzeitig – also spätestens drei Monate vor Ablauf – gekündigt wird. Kürzere Verträge unter einem Jahr enden von selbst, ohne dass gekündigt werden muss. Bei sehr langen Verträgen über drei Jahre besteht ab dem dritten Jahr ein Kündigungsrecht, und wenn das versicherte Interesse vollständig und dauerhaft entfällt, endet der Vertrag insoweit, sobald der Versicherer davon erfährt.
Häufige Fragen
Muss ich meinen Vertrag aktiv verlängern?
Nein. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ablauf eine Kündigung zugegangen ist.
Bis wann muss ich kündigen, damit sich der Vertrag nicht verlängert?
Die Kündigung muss der jeweils anderen Vertragspartei spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit zugegangen sein.
Was passiert bei einem Vertrag mit weniger als einem Jahr Laufzeit?
Ein Vertrag mit einer Dauer von weniger als einem Jahr endet automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt. Eine Kündigung ist dafür nicht erforderlich.
Kann ich einen Vertrag mit mehr als drei Jahren Laufzeit vorzeitig beenden?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes folgenden Jahres kündigen, wobei die Kündigung dem Versicherer spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Jahres zugehen muss.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-XXL 2025