Wird eine Privathaftpflicht bei der Neodigital vorzeitig beendet, erhält der Versicherer nur den Beitragsanteil für den Zeitraum, in dem tatsächlich Versicherungsschutz bestand – der Rest wird erstattet. Wie viel bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung oder wegfallendem versicherten Interesse zusteht, hängt vom jeweiligen Beendigungsgrund und den erfüllten Voraussetzungen ab.
Allgemeiner Grundsatz
Wird der Vertrag vorzeitig beendet, steht dem Versicherer nur der Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.
Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse
Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, hat der Versicherer nur den Teil der Beiträge zu erstatten, der auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfällt. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen hat und der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.
Ist diese Widerrufsbelehrung unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat.
Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu.
Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu.
Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat.
Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht. Das Gleiche gilt, wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. In diesem Fall steht dem Versicherer der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Endet der Vertrag vor Ablauf, muss man grundsätzlich nur für die Zeit zahlen, in der wirklich Versicherungsschutz bestand. Je nachdem, ob der Vertrag durch Widerruf, Rücktritt, Anfechtung oder durch Wegfall des versicherten Interesses endet, gelten unterschiedliche Regeln dafür, welcher Beitragsanteil dem Versicherer zusteht. In einigen Fällen darf der Versicherer statt eines Beitrags eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Wurde ein nicht bestehendes Interesse mit Betrugsabsicht versichert, ist der Vertrag nichtig.
Häufige Fragen
Bekomme ich bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung Beitrag zurück?
Ja. Dem Versicherer steht nur der Beitragsanteil zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem tatsächlich Versicherungsschutz bestanden hat. Der übrige Teil steht Ihnen zu.
Was passiert mit dem Beitrag, wenn ich innerhalb von 14 Tagen widerrufe?
Der Versicherer erstattet nur den Beitragsanteil, der auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfällt. Fehlt jedoch eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung, muss er zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag erstatten – es sei denn, Sie haben bereits Leistungen in Anspruch genommen.
Was gilt, wenn der Versicherer wegen arglistiger Täuschung anficht?
Wird der Vertrag durch Anfechtung wegen arglistiger Täuschung beendet, steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu.
Muss ich Beitrag zahlen, wenn das versicherte Interesse gar nicht besteht?
Nein, bei fehlendem versicherten Interesse zu Beginn besteht keine Beitragspflicht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Wurde das nicht bestehende Interesse mit Betrugsabsicht versichert, ist der Vertrag nichtig und der Versicherer erhält den Beitrag bis zur Kenntnis der begründenden Umstände.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-XXL 2025