Bei der Privathaftpflicht der Neodigital muss der Versicherungsnehmer beim Lastschriftverfahren zum Fälligkeitstermin für ausreichende Deckung des Kontos sorgen – Gleiches gilt bei Zahlung per Kreditkarte oder über Zahlungsdienstleister wie PayPal, Amazon pay oder Google pay. Scheitert der Einzug ohne Verschulden, bleibt die Zahlung rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer Zahlungsaufforderung in Textform erfolgt. Bei vom Versicherungsnehmer zu vertretenden fehlgeschlagenen Einzügen darf der Versicherer die Zahlungsvereinbarung kündigen und Bearbeitungsgebühren in Rechnung stellen.
Pflichten des Versicherungsnehmers
Ist zur Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart worden, muss der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos sorgen.
Diese Pflicht gilt entsprechend, wenn die Zahlung des Beitrages über Kreditkarte oder einen anderen Zahlungsdienstleister (PayPal, Amazon pay, Google pay, etc.) vereinbart wurde.
Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z. B. E-Mail) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Fehlgeschlagener Einzugsversuch bei Lastschrift, Kreditkarte und anderen Zahlungsdienstleistern
Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge trotz wiederholten Einziehungsversuchs nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat bzw. die Vereinbarung über die Zahlung der Beiträge über eine Kreditkarte oder einen anderen Zahlungsdienstleister in Textform (z. B. E-Mail) zu kündigen.
Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln.
Von Kreditinstituten, dem Kreditkartengeber oder dem sonstigen Zahlungsdienstleister erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagene Einzugsversuche können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Was bedeutet das konkret?
Wer den Beitrag per Lastschrift, Kreditkarte oder über einen Zahlungsdienstleister zahlt, muss dafür sorgen, dass die Zahlung zum Fälligkeitstermin gedeckt ist. Klappt der Einzug ohne eigenes Verschulden nicht, gilt die Zahlung trotzdem als rechtzeitig, solange sie unverzüglich nach einer Aufforderung in Textform erfolgt. Scheitern Einzüge dagegen aus Gründen, die der Versicherungsnehmer zu vertreten hat, darf der Versicherer die Zahlungsvereinbarung kündigen; künftige Beiträge sind dann selbst zu überweisen, und angefallene Bearbeitungsgebühren können in Rechnung gestellt werden.
Häufige Fragen
Was muss ich beim Lastschriftverfahren beachten?
Der Versicherungsnehmer muss zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos sorgen. Diese Pflicht gilt ebenso, wenn die Zahlung per Kreditkarte oder über einen anderen Zahlungsdienstleister wie PayPal, Amazon pay oder Google pay vereinbart wurde.
Was passiert, wenn der Einzug ohne mein Verschulden fehlschlägt?
Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers nicht eingezogen werden, gilt die Zahlung auch dann noch als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z. B. E-Mail) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Darf der Versicherer die Lastschrift kündigen, wenn Einzüge scheitern?
Ja. Hat der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass Beiträge trotz wiederholten Einziehungsversuchs nicht eingezogen werden können, darf der Versicherer das SEPA-Lastschriftmandat bzw. die Vereinbarung über Kreditkarte oder anderen Zahlungsdienstleister in Textform kündigen. Der Versicherungsnehmer muss dann den ausstehenden und künftige Beiträge selbst übermitteln.
Können mir Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagene Einzüge berechnet werden?
Ja. Von Kreditinstituten, dem Kreditkartengeber oder dem sonstigen Zahlungsdienstleister erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagene Einzugsversuche können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-XXL 2025