Bei der Privathaftpflicht der Neodigital wird ein Folgebeitrag je nach vereinbarter Zahlungsweise zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn fällig; zahlt der Versicherungsnehmer nicht rechtzeitig, gerät er ohne Mahnung in Verzug und muss mit einer kostenpflichtigen Mahnung, einer Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen sowie im Ernstfall mit Leistungsfreiheit und sofortiger Kündigung rechnen.
Fälligkeit
Ein Folgebeitrag wird entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise fällig – jeweils zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt.
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird.
Verzug und Schadensersatz
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nur, wenn er die verspätete Zahlung zu vertreten hat.
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug, ist der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
Mahnung
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform (z. B. E-Mail) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist bestimmen (Mahnung). Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen.
Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge des Beitrags sowie der Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und auf die Rechtsfolgen (Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht) hinweist.
Leistungsfreiheit nach Mahnung
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalls mit der Zahlung des Beitrags oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Kündigung nach Mahnung
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug, kann der Versicherer nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen.
Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist verbunden werden. Mit Fristablauf wird die Kündigung wirksam, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.
Zahlung des Beitrags nach Kündigung
Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. Wenn die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden worden ist, wird sie unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf veranlasst wird.
Die Leistungsfreiheit des Versicherers nach der Regelung zur Leistungsfreiheit nach Mahnung bleibt bis zur Zahlung bestehen.
Was bedeutet das konkret?
Der Folgebeitrag ist je nach vereinbarter Zahlungsweise zu einem festen Zeitpunkt fällig und gilt bei Veranlassung zur Fälligkeit als rechtzeitig gezahlt. Zahlt man nicht rechtzeitig und hat dies zu vertreten, gerät man auch ohne Mahnung in Verzug, und der Versicherer kann Schadensersatz sowie eine kostenpflichtige Mahnung mit mindestens zwei Wochen Frist verlangen. Nach Fristablauf drohen Leistungsfreiheit im Schadenfall und eine sofortige Kündigung. Wird der Beitrag innerhalb eines Monats nachgezahlt, kann die Kündigung unwirksam werden, wobei die Leistungsfreiheit bis zur Zahlung bestehen bleibt.
Häufige Fragen
Wann gilt der Folgebeitrag als rechtzeitig bezahlt?
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird. Der Beitrag wird je nach vereinbarter Zahlungsweise zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt fällig.
Was passiert, wenn ich den Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahle?
Man gerät ohne Mahnung in Verzug, sofern man die verspätete Zahlung zu vertreten hat. Der Versicherer kann dann Ersatz des durch den Verzug entstandenen Schadens verlangen und in Textform auf eigene Kosten des Versicherungsnehmers mahnen.
Wie lange muss die Zahlungsfrist in der Mahnung sein?
Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen. Die Mahnung ist zudem nur wirksam, wenn die rückständigen Beträge im Einzelnen beziffert und die Rechtsfolgen (Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht) angegeben sind.
Kann ich eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs noch rückgängig machen?
Ja, die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. War die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden, gilt der Monat ab Fristablauf. Die Leistungsfreiheit des Versicherers bleibt jedoch bis zur Zahlung bestehen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-XXL 2025