Wer bei der Neodigital Privathaftpflicht als Bauherr in Eigenleistung oder mit Nachbarschaftshilfe baut, ist gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche abgesichert – ebenso die mitarbeitenden Helfer für Schäden während der Bauausführung. Der Schutz umfasst außerdem Grundstückssenkungen und Erdrutschungen sowie Be- und Entladeschäden durch Kräne und Winden, jeweils mit klar benannten Grenzen und Ausschlüssen.
In Erweiterung der Grundregelung ist auch die gesetzliche Haftpflicht als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten mitversichert, wenn diese Bauarbeiten in Eigenleistung oder mit Nachbarschaftshilfe durchgeführt werden.
Darüber hinaus ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht sämtlicher mit den Bauarbeiten beschäftigten Personen mitversichert. Dies gilt für Schäden, die sie während der Bauausführung in Eigenleistung verursachen.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt.
Grundstückssenkungen und Erdrutschungen
Mitversichert sind in Erweiterung der Grundregelung Haftpflichtansprüche wegen Senkungen eines Grundstückes sowie Erdrutschungen. Ausgeschlossen bleiben Sachschäden am Baugrundstück selbst oder an den darauf befindlichen Gebäuden oder Anlagen.
Be- und Entladeschäden bei Bauarbeiten
Mitversichert sind in Erweiterung der Grundregelung Schäden, die durch den Gebrauch von Kränen, Winden und sonstigen Be- und Entladevorrichtungen bei Bauarbeiten verursacht werden. Dies gilt auch, soweit es sich um Schäden an fremden Kraftfahrzeugen handelt.
Der Versicherungsschutz ist ausgeschlossen, wenn Versicherungsschutz aus einem anderen Vertrag erlangt werden kann.
Was bedeutet das konkret?
Baust du selbst oder mit Hilfe aus der Nachbarschaft, sind deine Haftpflichtansprüche als Bauherr abgesichert – und auch die deiner mithelfenden Personen für Schäden während der Arbeiten. Zusätzlich sind Schäden durch Grundstückssenkungen, Erdrutschungen sowie durch Kräne und Winden gedeckt. Ausgenommen bleiben Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb, Schäden am Baugrundstück selbst sowie Fälle, für die ein anderer Vertrag Schutz bietet.
Häufige Fragen
Bin ich abgesichert, wenn ich als Bauherr selbst oder mit Nachbarschaftshilfe baue?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten ist mitversichert, wenn diese in Eigenleistung oder mit Nachbarschaftshilfe durchgeführt werden. Auch die persönliche gesetzliche Haftpflicht der mitarbeitenden Personen für Schäden während der Bauausführung in Eigenleistung ist mitversichert.
Sind Schäden durch Erdrutsch oder Absenkung eines Grundstücks gedeckt?
Ja, Haftpflichtansprüche wegen Senkungen eines Grundstücks sowie Erdrutschungen sind mitversichert. Ausgeschlossen bleiben allerdings Sachschäden am Baugrundstück selbst oder an den darauf befindlichen Gebäuden oder Anlagen.
Was gilt bei Schäden durch einen Kran während der Bauarbeiten?
Schäden durch den Gebrauch von Kränen, Winden und sonstigen Be- und Entladevorrichtungen bei Bauarbeiten sind mitversichert, auch bei Schäden an fremden Kraftfahrzeugen. Der Schutz entfällt, wenn Versicherungsschutz aus einem anderen Vertrag erlangt werden kann.
Welche Personenschäden sind vom Schutz ausgenommen?
Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-XXL 2025