Wer durch einen Dritten geschädigt wird und dessen Schadensersatz nicht durchsetzen kann, ist über die Forderungsausfalldeckung der Neodigital Privathaftpflicht abgesichert, wenn der schädigende Dritte zahlungs- oder leistungsunfähig ist und die Durchsetzung der Forderung gescheitert ist. Versichert sind Personen-, Sach- und daraus folgende Vermögensschäden, für die der Dritte nach gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts einstehen müsste.
Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt wird (Versicherungsfall). Dabei gelten folgende Voraussetzungen:
- Der wegen dieses Schadenereignisses in Anspruch genommene Dritte kann seiner Schadensersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht nachkommen, weil die Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit des schadensersatzpflichtigen Dritten festgestellt worden ist, und
- die Durchsetzung der Forderung gegen den Dritten ist gescheitert.
Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Personen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermögensschaden zur Folge hat und für den der Dritte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts zum Schadensersatz verpflichtet ist (schädigender Dritter).
Der Versicherer ist in dem Umfang leistungspflichtig, in dem der schadensersatzpflichtige Dritte Versicherungsschutz im Rahmen und Umfang der geregelten Privat-Haftpflichtversicherung des Versicherungsnehmers hätte. Daher finden im Rahmen der Forderungsausfalldeckung für die Person des Schädigers auch die Risikobeschreibungen und Ausschlüsse Anwendung, die für den Versicherungsnehmer gelten. So besteht insbesondere kein Versicherungsschutz in folgenden Fällen:
- wenn der Schädiger den Schaden im Rahmen seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit verursacht hat oder
- wenn der Schädiger den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt hat.
Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche gegen Dritte aus der Eigenschaft des Schädigers als privater Halter eines Hundes oder Pferdes sowie aus der Eigenschaft als Kraftfahrzeugführer oder -halter.
Was bedeutet das konkret?
Die Forderungsausfalldeckung greift, wenn Sie oder eine mitversicherte Person von einem Dritten geschädigt werden und dieser den Schaden nicht ersetzen kann. Voraussetzung ist, dass die Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit des Schädigers festgestellt wurde und die Durchsetzung der Forderung gescheitert ist. Der Versicherer leistet dabei nur so weit, wie der Schädiger selbst über die Privat-Haftpflichtversicherung abgesichert wäre. Kein Schutz besteht bei beruflich oder gewerblich verursachten Schäden sowie bei vorsätzlicher Herbeiführung durch den Schädiger.
Häufige Fragen
Wann leistet die Forderungsausfalldeckung?
Sie leistet, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt wird, der schädigende Dritte seiner Schadensersatzverpflichtung wegen festgestellter Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit ganz oder teilweise nicht nachkommen kann und die Durchsetzung der Forderung gegen ihn gescheitert ist.
In welchem Umfang zahlt der Versicherer?
Der Versicherer ist in dem Umfang leistungspflichtig, in dem der schadensersatzpflichtige Dritte selbst Versicherungsschutz im Rahmen und Umfang der Privat-Haftpflichtversicherung des Versicherungsnehmers hätte. Es gelten daher für den Schädiger dieselben Risikobeschreibungen und Ausschlüsse wie für den Versicherungsnehmer.
Wann besteht kein Versicherungsschutz?
Kein Versicherungsschutz besteht insbesondere, wenn der Schädiger den Schaden im Rahmen seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit verursacht oder den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt hat.
Sind Schäden durch Hunde, Pferde oder Fahrzeuge des Schädigers mitversichert?
Ja, mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche gegen Dritte aus der Eigenschaft des Schädigers als privater Halter eines Hundes oder Pferdes sowie aus seiner Eigenschaft als Kraftfahrzeugführer oder -halter.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-XXL 2025