Bei der Privathaftpflicht der Neodigital können die Beiträge je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag im Voraus gezahlt werden, während die Versicherungsperiode grundsätzlich ein Jahr umfasst. Bei kürzerer Vertragsdauer richtet sich die Periode nach der vereinbarten Laufzeit.
Beitragszahlung
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge im Voraus gezahlt. Möglich sind laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sowie die Zahlung als Einmalbeitrag.
Versicherungsperiode
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch dann, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag wird immer im Voraus bezahlt, wobei man zwischen mehreren Zahlungsweisen wählen kann: monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als einmalige Zahlung. Die Versicherungsperiode ist in der Regel ein Jahr, selbst wenn der Vertrag insgesamt länger läuft. Nur wenn der Vertrag von vornherein kürzer als ein Jahr abgeschlossen ist, entspricht die Periode dieser kürzeren Laufzeit.
Häufige Fragen
In welchen Abständen kann ich meinen Beitrag bezahlen?
Je nach Vereinbarung können die Beiträge im Voraus monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich als laufende Zahlungen geleistet werden. Ebenso ist die Zahlung als Einmalbeitrag möglich.
Wie lang ist die Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Was gilt, wenn der Vertrag kürzer als ein Jahr läuft?
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Werden die Beiträge im Voraus fällig?
Ja, die Beiträge werden im Voraus gezahlt – entweder als laufende Zahlungen in den vereinbarten Abständen oder als Einmalbeitrag.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-XXL 2025