Wer bei der Neodigital eine Privathaftpflichtversicherung hat, ist als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen abgesichert – nicht jedoch für Hunde, Rinder, Pferde und weitere Reit- und Zugtiere, wilde Tiere oder gewerblich und landwirtschaftlich gehaltene Tiere. Zusätzlich besteht Schutz beim privaten Hüten fremder Hunde und Pferde sowie beim Reiten fremder Pferde und Fahren fremder Fuhrwerke, solange keine Tierhalter-Haftpflicht greift.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von:
- Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren,
- wilden Tieren sowie von
- Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers:
- als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde,
- als Reiter bei der Benutzung fremder Pferde,
- als Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken,
soweit Versicherungsschutz nicht über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche der Tierhalter oder -eigentümer sowie Fuhrwerkseigentümer wegen Sach- und Vermögensschäden.
Was bedeutet das konkret?
Die Privathaftpflicht deckt Schäden ab, die man als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen verursacht. Für Hunde, Rinder, Pferde, andere Reit- und Zugtiere, wilde Tiere sowie gewerblich oder landwirtschaftlich gehaltene Tiere gilt dieser Schutz nicht. Wer privat fremde Hunde oder Pferde hütet, fremde Pferde reitet oder fremde Fuhrwerke fährt, ist ebenfalls abgesichert, sofern nicht bereits eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung einspringt. Ansprüche der Tierhalter, Tiereigentümer oder Fuhrwerkseigentümer wegen Sach- und Vermögensschäden sind allerdings ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Welche eigenen Tiere sind über die Privathaftpflicht abgedeckt?
Abgedeckt ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen.
Sind Schäden durch eigene Hunde oder Pferde mitversichert?
Nein. Ausgeschlossen ist die Haftpflicht als Halter oder Hüter von Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren, wilden Tieren sowie von Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden.
Bin ich versichert, wenn ich für Bekannte deren Hund oder Pferd hüte?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde, als Reiter fremder Pferde und als Fahrer fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken – allerdings nur, soweit kein Schutz über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht.
Werden Schäden am fremden Tier selbst ersetzt?
Nein. Haftpflichtansprüche der Tierhalter oder -eigentümer sowie Fuhrwerkseigentümer wegen Sach- und Vermögensschäden sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-XXL 2025