Nach einem Versicherungsfall in der Neodigital Privathaftpflicht dürfen sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer den Vertrag kündigen – etwa wenn eine Schadensersatzzahlung geleistet, ein Freistellungsanspruch zu Unrecht abgelehnt oder eine Klage gerichtlich zugestellt wurde. Die Kündigung muss in Textform innerhalb eines Monats zugehen, und je nach Kündigendem gelten unterschiedliche Zeitpunkte, ab wann sie wirksam wird.
Kündigungsrecht
Der Versicherungsvertrag kann gekündigt werden, wenn
- vom Versicherer eine Schadensersatzzahlung oder eine Zahlung von Sanierungskosten von Umweltschäden geleistet wurde,
- der Versicherer den Anspruch des Versicherungsnehmers auf Freistellung zu Unrecht abgelehnt hat, oder
- dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen versicherten Anspruch gerichtlich zugestellt wird.
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform (z. B. E-Mail) spätestens einen Monat nach der Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
Kündigung durch Versicherungsnehmer
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Kündigung durch Versicherer
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Versicherungsfall haben beide Vertragspartner das Recht, den Vertrag zu kündigen – etwa nach einer Schadensersatzzahlung, einer zu Unrecht abgelehnten Freistellung oder der gerichtlichen Zustellung einer Klage. Die Kündigung muss in Textform und innerhalb eines Monats nach dem auslösenden Ereignis beim Vertragspartner ankommen. Kündigt der Versicherungsnehmer, wirkt die Kündigung sofort mit Zugang oder zu einem selbst bestimmten späteren Zeitpunkt; kündigt der Versicherer, wird sie erst einen Monat nach Zugang wirksam.
Häufige Fragen
In welchen Situationen darf der Vertrag nach einem Schaden gekündigt werden?
Eine Kündigung ist möglich, wenn der Versicherer eine Schadensersatzzahlung oder eine Zahlung von Sanierungskosten von Umweltschäden geleistet hat, wenn er den Anspruch des Versicherungsnehmers auf Freistellung zu Unrecht abgelehnt hat oder wenn dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen versicherten Anspruch gerichtlich zugestellt wird.
Bis wann muss die Kündigung nach einem Versicherungsfall ausgesprochen werden?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform, zum Beispiel per E-Mail, spätestens einen Monat nach der Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
Ab wann wird meine Kündigung als Versicherungsnehmer wirksam?
Ihre Kündigung wird mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens aber zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Wann greift eine Kündigung, die vom Versicherer ausgesprochen wird?
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-XXL 2025