Bei der Privathaftpflicht von Neodigital muss der Versicherungsnehmer nach Aufforderung innerhalb eines Monats mitteilen, ob und welche Änderungen des versicherten Risikos gegenüber den früheren Angaben eingetreten sind – andernfalls drohen Nachzahlungen und bei unrichtigen Angaben sogar eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des Beitragsunterschieds. Auf Grundlage der Meldung wird der Beitrag berichtigt, wobei der vereinbarte Mindestbeitrag nicht unterschritten werden darf.
Der Versicherungsnehmer muss nach Aufforderung mitteilen, ob und welche Änderungen des versicherten Risikos gegenüber den früheren Angaben eingetreten sind. Diese Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen.
Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung zu machen. Auf Wunsch des Versicherers sind sie nachzuweisen.
Macht der Versicherungsnehmer unrichtige Angaben zum Nachteil des Versicherers, kann dieser eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschiedes verlangen. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass ihn an der Unrichtigkeit der Angaben kein Verschulden trifft.
Aufgrund der Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag ab dem Zeitpunkt der Veränderung berichtigt (Beitragsregulierung). Beim Wegfall versicherter Risiken erfolgt die Berichtigung jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer. Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf dabei nicht unterschritten werden.
Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, kann der Versicherer für den Zeitraum, für den die Angaben zu machen waren, eine Nachzahlung in Höhe des für diesen Zeitraum bereits in Rechnung gestellten Beitrags verlangen. Werden die Angaben nachträglich gemacht, findet eine Beitragsregulierung statt. Ein vom Versicherungsnehmer zu viel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung des erhöhten Beitrags erfolgten.
Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für mehrere Jahre.
Was bedeutet das konkret?
Wenn sich das versicherte Risiko ändert, muss der Versicherungsnehmer dies nach Aufforderung innerhalb eines Monats melden und die Angaben auf Wunsch nachweisen. Der Beitrag wird dann angepasst – bei zusätzlichen Risiken ab dem Zeitpunkt der Änderung, beim Wegfall von Risiken erst ab Eingang der Meldung, wobei der Mindestbeitrag erhalten bleibt. Falsche Angaben zum Nachteil des Versicherers können eine Vertragsstrafe auslösen, eine unterlassene Meldung eine Nachzahlung.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, Änderungen des versicherten Risikos zu melden?
Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung zu machen. Auf Wunsch des Versicherers müssen sie zudem nachgewiesen werden.
Was passiert, wenn ich falsche Angaben mache?
Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers kann dieser eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschieds verlangen. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass ihn kein Verschulden trifft.
Ab wann wird der Beitrag angepasst, wenn Risiken wegfallen?
Beim Wegfall versicherter Risiken wird der Beitrag erst ab dem Zeitpunkt berichtigt, zu dem die Mitteilung beim Versicherer eingeht. Der vereinbarte Mindestbeitrag darf dabei nicht unterschritten werden.
Bekomme ich zu viel gezahlten Beitrag zurück, wenn ich die Angaben verspätet mache?
Ein zu viel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung des erhöhten Beitrags erfolgen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-XXL 2025