Wer über die Privathaftpflicht der Neodigital abgesichert ist, erfährt hier, dass die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson im Rahmen der Bestimmungen geschützt ist. Ausdrücklich nicht erfasst sind dagegen Gefahren aus einem Betrieb, Beruf, Dienst oder Amt.
Versichert ist – im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers. Gemeint sind dabei die Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson.
Nicht versichert sind die Gefahren aus einem Betrieb, einem Beruf, einem Dienst oder einem Amt.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz gilt für die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers, wenn er als Privatperson im Alltag unterwegs ist. Was aus einem Betrieb, Beruf, Dienst oder Amt entsteht, ist damit nicht abgedeckt. Der genaue Umfang richtet sich nach den weiteren Bestimmungen.
Häufige Fragen
Welche Risiken deckt dieser Versicherungsschutz ab?
Abgesichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson, und zwar im Umfang der weiteren Bestimmungen.
Sind berufliche oder dienstliche Gefahren mitversichert?
Nein. Gefahren aus einem Betrieb, Beruf, Dienst oder Amt sind ausdrücklich nicht versichert.
Gilt der Schutz auch für mich als Privatperson im Alltag?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-XXL 2025