Bei der Privathaftpflicht von Neodigital ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers in seiner Rolle als Familien- und Haushaltsvorstand abgesichert, etwa aus der Aufsichtspflicht über Minderjährige, sowie als Dienstherr der in seinem Haushalt beschäftigten Personen.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers:
- als Familien- und Haushaltsvorstand (zum Beispiel aus der Aufsichtspflicht über Minderjährige);
- als Dienstherr der in seinem Haushalt tätigen Personen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht, die den Versicherungsnehmer in seiner Rolle als Familien- und Haushaltsvorstand treffen kann. Dazu gehört beispielsweise die Aufsichtspflicht über Minderjährige. Ebenfalls abgesichert ist die Haftpflicht als Dienstherr von Personen, die im Haushalt des Versicherungsnehmers tätig sind.
Häufige Fragen
In welcher Rolle ist der Versicherungsnehmer hier abgesichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Familien- und Haushaltsvorstand sowie als Dienstherr der im Haushalt tätigen Personen.
Ist die Aufsichtspflicht über Minderjährige mitversichert?
Ja, die Aufsichtspflicht über Minderjährige wird als Beispiel für die Haftpflicht als Familien- und Haushaltsvorstand ausdrücklich genannt und ist mitversichert.
Gilt der Schutz auch für Personen, die im Haushalt beschäftigt sind?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr der in seinem Haushalt tätigen Personen ist versichert.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-XXL 2025