Wer bei der Neodigital eine Privathaftpflicht mit Forderungsausfalldeckung hat, ist auch dann abgesichert, wenn der Schädiger den Schaden vorsätzlich verursacht hat. Damit greift der Versicherungsschutz selbst in Fällen, in denen der Verursacher absichtlich gehandelt hat und deshalb selbst nicht für den Ausgleich aufkommt.
Der Versicherungsschutz wird erweitert: Er besteht auch dann, wenn der Schädiger den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt hat.
Was bedeutet das konkret?
Die Forderungsausfalldeckung greift auch in Fällen, in denen der Schädiger den Schaden absichtlich verursacht hat. Damit ist der Versicherungsschutz nicht auf unabsichtlich herbeigeführte Schäden beschränkt, sondern schließt auch vorsätzliches Handeln des Verursachers mit ein.
Häufige Fragen
Ist der Forderungsausfall auch bei absichtlich verursachten Schäden abgesichert?
Ja. Der Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn der Schädiger den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt hat.
Bedeutet diese Regelung eine Erweiterung des bestehenden Schutzes?
Ja, es handelt sich um eine Erweiterung des Versicherungsschutzes, die auch vorsätzlich herbeigeführte Versicherungsfälle einbezieht.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-XXL 2025