Verliert man in der Privathaftpflicht von Neodigital fremde Türschlüssel – etwa den Schlüssel einer Mietwohnung, eines Hotelzimmers oder eines Vereins- oder Dienstschlüssels – übernimmt der Versicherer die Kosten für Ersatzschlüssel, den Austausch von Schlössern und Schließanlagen, vorübergehende Sicherungen wie ein Notschloss sowie den Objektschutz bis zur Auswechselung. Elektronische Codekarten und Transponder gelten als Schlüssel; erweitert sind unter anderem Tresor- und Kfz-Schlüssel, ein nicht schuldhaft verursachter Verlust sowie Folgeschäden bis 40.000 EUR.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Abhandenkommen von:
- privaten Türschlüsseln, zum Beispiel bei Verlust des Schlüssels einer gemieteten Wohnung oder eines Hotelzimmers (auch General- oder Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage),
- Türschlüsseln, die dem Versicherungsnehmer im Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft oder eines Ehrenamtes zur Verfügung gestellt wurden,
- Türschlüsseln, die einer versicherten Person im Rahmen einer beruflichen, dienstlichen oder amtlichen Tätigkeit vom Arbeitgeber oder Dienstherrn überlassen wurden und sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherungsnehmers befunden haben.
Ersetzt werden die Kosten:
- für den Ersatz der Schlüssel,
- für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen,
- für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss),
- für den Objektschutz des Gebäudes bis zur Auswechselung der Schlösser bzw. Schließanlagen.
Bei Wohnungseigentümern werden die Kosten für die Auswechselung der im Sondereigentum stehenden Schlüssel, Schlösser und Schließanlagen nicht ersetzt (Eigenschaden).
Codekarten
Codekarten für elektronische Schlösser sowie Fernbedienungen (Transponder) für Schlösser werden Schlüsseln gleichgesetzt.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind:
- Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (zum Beispiel Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus),
- der Verlust von Tresor-, Schließfach- und Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen (zum Beispiel Schlüssel für Kraftfahrzeuge),
- der Verlust von Schlüsseln zu Gebäuden, Wohnungen, Räumen oder Garagen, deren Betreuung (zum Beispiel Verwaltung, Bewachung, Objektschutz) Aufgabe der gewerblichen, betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit des Versicherungsnehmers oder einer versicherten Person ist oder war,
- der Verlust von Schlüsseln, die dem Arbeitgeber des Versicherungsnehmers von Kunden oder sonstigen Dritten überlassen wurden.
Verlust von Tresor-, Schließfach-, Möbel- und Kraftfahrzeugschlüsseln
Erweiternd ist der Verlust von privaten fremden Tresor-, Schließfach- und Möbelschlüsseln sowie privaten fremden Schlüsseln zu beweglichen Sachen (zum Beispiel von Mietfahrzeugen oder Dienstfahrzeugen) mitversichert.
Nicht schuldhaft verursachter Schlüsselverlust
Der Versicherer wird den Schlüsselverlust auch dann ersetzen, wenn keine Haftung besteht, weil er von der versicherten Person nicht schuldhaft verursacht wurde (zum Beispiel bei Beraubung der versicherten Person). Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer dies längstens innerhalb von 3 Monaten nach Schadensmeldung wünscht. Eine Leistung wird jedoch nur insoweit erbracht, als der geschädigte Dritte nicht auf andere Weise Ersatz erlangen kann.
Folgeschäden aufgrund Schlüsselverlust
Erweiternd sind Folgeschäden aufgrund eines Schlüsselverlustes (zum Beispiel Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus) bis zu einem Betrag von maximal 40.000 EUR mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Wer fremde Türschlüssel verliert – etwa von einer Mietwohnung, einem Hotel, einem Verein oder vom Arbeitgeber –, ist über diesen Baustein abgesichert. Übernommen werden die Kosten für neue Schlüssel, den Austausch von Schlössern und Schließanlagen, ein Notschloss und den Objektschutz. Elektronische Karten und Transponder zählen als Schlüssel. Erweiterungen decken zusätzlich Tresor- und Kfz-Schlüssel, einen unverschuldeten Verlust sowie Folgeschäden bis 40.000 EUR ab.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden beim Verlust eines fremden Türschlüssels übernommen?
Ersetzt werden die Kosten für den Ersatz der Schlüssel, für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen, für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen wie ein Notschloss sowie für den Objektschutz des Gebäudes bis zur Auswechselung der Schlösser bzw. Schließanlagen.
Sind Folgeschäden wie ein Einbruch nach einem Schlüsselverlust mitversichert?
Grundsätzlich sind Folgeschäden eines Schlüsselverlustes ausgeschlossen. Über die Erweiterung sind Folgeschäden wie Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus jedoch bis zu einem Betrag von maximal 40.000 EUR mitversichert.
Zahlt der Versicherer auch, wenn ich den Schlüsselverlust nicht selbst verschuldet habe?
Ja. Der Versicherer ersetzt den Schlüsselverlust auch dann, wenn keine Haftung besteht, weil die versicherte Person ihn nicht schuldhaft verursacht hat, etwa bei einer Beraubung. Der Versicherungsnehmer muss dies längstens innerhalb von 3 Monaten nach Schadensmeldung wünschen, und es wird nur geleistet, soweit der geschädigte Dritte nicht auf andere Weise Ersatz erlangen kann.
Gelten elektronische Codekarten und Transponder ebenfalls als Schlüssel?
Ja, Codekarten für elektronische Schlösser sowie Fernbedienungen (Transponder) für Schlösser werden Schlüsseln gleichgesetzt.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-XXL 2025