Wer sich ehrenamtlich oder als Freiwilliger sozial und unentgeltlich engagiert, ist über die Privathaftpflicht von Neodigital abgesichert: Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den Gefahren einer solchen nicht verantwortlichen ehrenamtlichen Tätigkeit oder Freiwilligenarbeit.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den Gefahren einer nicht verantwortlichen ehrenamtlichen Tätigkeit oder Freiwilligenarbeit. Voraussetzung ist, dass diese Tätigkeit auf einem sozialen und unentgeltlichen Engagement beruht.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt, wenn sich der Versicherungsnehmer ehrenamtlich oder als Freiwilliger engagiert. Abgedeckt ist die gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren einer solchen Tätigkeit, sofern diese nicht verantwortlich ausgeübt wird und auf einem sozialen, unentgeltlichen Engagement beruht.
Häufige Fragen
Bin ich bei einem Ehrenamt über die Privathaftpflicht abgesichert?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den Gefahren einer nicht verantwortlichen ehrenamtlichen Tätigkeit, sofern sie auf einem sozialen und unentgeltlichen Engagement beruht.
Gilt der Schutz auch für Freiwilligenarbeit?
Ja, auch die Freiwilligenarbeit ist erfasst, wenn sie aufgrund eines sozialen und unentgeltlichen Engagements ausgeübt wird.
Muss die Tätigkeit unentgeltlich sein?
Ja, der Versicherungsschutz setzt voraus, dass das Engagement sozial und unentgeltlich ist.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-XXL 2025