Wer bei der Neodigital Privathaftpflicht wilde Kleintiere wie giftige Spinnen, Skorpione, Schlangen oder Wanderratten zu Hause hält, ist über die gesetzliche Haftpflicht abgesichert, solange die Haltung den gesetzlichen und behördlichen Vorgaben entspricht. Ebenfalls eingeschlossen sind die Kosten behördlich veranlasster Maßnahmen zum Einfangen eines entwichenen gefährlichen Tieres sowie die Haftpflicht als Halter eines Assistenzhundes.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der privaten Haltung von wilden Kleintieren im Haushalt. Voraussetzung ist, dass die Haltung den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen entspricht.
Dazu zählen unter anderem – auch in giftiger Form:
- Spinnen
- Skorpione
- Schleichen
- Eidechsen
- Chamäleons
- Leguane
- Geckos
- Warane
- Schlangen (auch Riesenschlangen)
- Wanderratten
Mitversichert ist außerdem der Ersatz notwendiger Aufwendungen zur Gefahrenabwehr aufgrund behördlich veranlasster Maßnahmen. Dies gilt zum Beispiel für einen Feuerwehreinsatz zum Einfangen eines versehentlich entwichenen gefährlichen Tieres.
Nicht unter diesen Versicherungsschutz fallen:
- Reh-, Rot-, Dam- und Schwarzwild
- Steinböcke
- Gämsen
- Mufflons
- Affen
- Greifvögel (z. B. Adler, Falke)
- Laufvögel (z. B. Strauß)
Haltung von Signal- und Behindertenbegleithunden
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter eines Assistenzhundes, zum Beispiel eines Blindenführ-, Behindertenbegleit- oder Signalhundes. Diese Mitversicherung gilt, soweit kein Versicherungsschutz über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht und der Versicherungsnehmer oder die mitversicherte Person tatsächlich Eigentümer des Hundes ist.
Was bedeutet das konkret?
Die private Haltung von wilden Kleintieren im Haushalt ist über die Haftpflicht abgedeckt, solange sie erlaubt und behördlich zulässig ist. Dazu gehören auch giftige Tiere wie bestimmte Spinnen, Skorpione oder Schlangen, nicht aber größere Wildtiere, Affen oder bestimmte Vögel. Kommt es zum Einfangen eines entwichenen gefährlichen Tieres durch behördliche Maßnahmen, werden die notwendigen Kosten übernommen. Zusätzlich ist die Haftpflicht als Halter eines Assistenzhundes eingeschlossen, wenn keine eigene Tierhalter-Haftpflicht besteht und man Eigentümer des Hundes ist.
Häufige Fragen
Sind auch giftige Tiere wie Spinnen oder Schlangen mitversichert?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht aus der privaten Haltung wilder Kleintiere umfasst auch giftige Tiere wie Spinnen, Skorpione oder Schlangen (auch Riesenschlangen), sofern die Haltung den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen entspricht.
Werden Kosten für das Einfangen eines entwichenen gefährlichen Tieres übernommen?
Ja, mitversichert ist der Ersatz notwendiger Aufwendungen zur Gefahrenabwehr aufgrund behördlich veranlasster Maßnahmen, zum Beispiel für einen Feuerwehreinsatz zum Einfangen eines versehentlich entwichenen gefährlichen Tieres.
Welche Tiere sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Nicht mitversichert sind unter anderem Reh-, Rot-, Dam- und Schwarzwild, Steinböcke, Gämsen, Mufflons, Affen sowie Greifvögel wie Adler oder Falke und Laufvögel wie der Strauß.
Ist ein Blindenführhund oder Assistenzhund über diese Haftpflicht abgesichert?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht als Halter eines Assistenzhundes, etwa eines Blindenführ-, Behindertenbegleit- oder Signalhundes, ist mitversichert. Das gilt, soweit kein Schutz über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht und der Versicherungsnehmer oder die mitversicherte Person tatsächlich Eigentümer des Hundes ist.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-XXL 2025