Wer mit seiner Privathaftpflicht von einem anderen Anbieter zu Neodigital wechselt, erfährt hier, welcher Versicherer bei einem Schaden zahlt, dessen Eintrittszeitpunkt sich nicht genau bestimmen lässt. In diesem Fall tritt Neodigital als Nachversicherer ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn im Umfang des bestehenden Vertrages ein. Lässt sich der Zeitpunkt des Schadeneintritts dagegen klar feststellen, ist der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Vertragslaufzeit der Schaden fällt.
Wird der Versicherungsnehmer nach dem unmittelbaren Wechsel der Haftpflichtversicherung zu uns als Nachversicherer wegen eines Schadenereignisses in Anspruch genommen, kann es sein, dass sich der genaue Eintrittszeitpunkt nicht bestimmen lässt – auch nicht durch ein Gutachten. In diesem Fall sind wir als Nachversicherer ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn für die Entschädigungsleistung eintrittspflichtig, und zwar im Umfang des bei uns bestehenden Vertrages.
Lässt sich der Zeitpunkt des Schadeneintritts im Rahmen der Ermittlungen dagegen klar feststellen, ist der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Vertragslaufzeit der Schadeneintritt fällt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie unmittelbar von einer anderen Haftpflichtversicherung zu Neodigital gewechselt sind und ein Schaden auftritt, dessen genauer Zeitpunkt nicht ermittelbar ist, springt Neodigital als Nachversicherer im Rahmen des bei ihr bestehenden Vertrags ein. Kann der Zeitpunkt des Schadeneintritts jedoch eindeutig geklärt werden, zahlt der Versicherer, dessen Vertrag zu diesem Zeitpunkt lief.
Häufige Fragen
Wer zahlt, wenn nach dem Wechsel zu Neodigital der genaue Schadenzeitpunkt unklar ist?
Lässt sich der genaue Eintrittszeitpunkt des Schadens auch durch ein Gutachten nicht bestimmen, ist Neodigital als Nachversicherer ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn im Umfang des bestehenden Vertrages eintrittspflichtig.
Was gilt, wenn sich der Zeitpunkt des Schadeneintritts eindeutig feststellen lässt?
Dann ist der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Vertragslaufzeit der Schadeneintritt fällt.
Gilt diese Regelung auch bei einer längeren Lücke zwischen altem und neuem Vertrag?
Die Regelung bezieht sich auf den unmittelbaren Wechsel der Haftpflichtversicherung zu Neodigital als Nachversicherer.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-S 2025