Bei der Privathaftpflicht der Neodigital profitieren Versicherungsnehmer von einer Innovationsgarantie: Werden die zugrundeliegenden Bedingungen und Klauseln ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers geändert, gelten die neuen, besseren Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit automatisch auch für den bestehenden Vertrag. Ist die Leistungserweiterung mit einem Mehrbeitrag verbunden, besteht ein Kündigungsrecht, und der Versicherer informiert rechtzeitig über die Neuerungen.
Werden die dieser Versicherung zugrundeliegenden vereinbarten Bedingungen und Klauseln ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers geändert, so gelten die neuen Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für diesen Vertrag.
Ist mit der Erweiterung des Versicherungsumfangs auch ein Mehrbeitrag verbunden, so hat der Versicherungsnehmer das Recht, den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung oder zu einem anderen, von ihm bestimmten Zeitpunkt zu kündigen. Dies gilt, sofern die Leistungserweiterungen nicht gewünscht sind.
Der Versicherungsnehmer wird rechtzeitig zur Hauptfälligkeit vom Versicherer über die neuen Leistungen bzw. Erweiterungen informiert.
Was bedeutet das konkret?
Verbessern sich die Versicherungsbedingungen ausschließlich zugunsten des Versicherungsnehmers, gelten diese besseren Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit automatisch auch für den bestehenden Vertrag. Kostet eine solche Erweiterung mehr Beitrag und ist sie nicht gewünscht, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag sofort oder zu einem selbst gewählten Zeitpunkt kündigen. Über neue Leistungen oder Erweiterungen wird rechtzeitig zur Hauptfälligkeit informiert.
Häufige Fragen
Ab wann gelten verbesserte Bedingungen für meinen bestehenden Vertrag?
Werden die Bedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers geändert, gelten die neuen Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für den bestehenden Vertrag.
Was kann ich tun, wenn eine Leistungserweiterung mit einem höheren Beitrag verbunden ist?
Ist die Erweiterung mit einem Mehrbeitrag verbunden und wird sie nicht gewünscht, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag mit sofortiger Wirkung oder zu einem selbst bestimmten Zeitpunkt kündigen.
Werde ich über neue Leistungen informiert?
Ja, der Versicherungsnehmer wird rechtzeitig zur Hauptfälligkeit vom Versicherer über die neuen Leistungen bzw. Erweiterungen informiert.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-S 2025