Bei der Privathaftpflichtversicherung der Neodigital können Sie den Versicherer für Klagen aus dem Versicherungsvertrag am Ort seines Sitzes oder seiner für den Vertrag zuständigen Niederlassung verklagen. Damit ist geregelt, welches Gericht bei rechtlichen Auseinandersetzungen gegen den Versicherer örtlich zuständig ist.
Klagen gegen den Versicherer
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer richtet sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder nach seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie als Versicherungsnehmer wegen des Versicherungsvertrags gegen den Versicherer klagen möchten, ist dafür ein bestimmtes Gericht zuständig. Maßgeblich ist der Sitz des Versicherers oder die Niederlassung, die für den Versicherungsvertrag zuständig ist. Dort kann die Klage erhoben werden.
Häufige Fragen
Wo kann ich den Versicherer verklagen, wenn es um meinen Versicherungsvertrag geht?
Bei Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer richtet sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder nach seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Wonach bestimmt sich das örtlich zuständige Gericht bei einer Klage gegen den Versicherer?
Es bestimmt sich nach dem Sitz des Versicherers oder nach der Niederlassung, die für den Versicherungsvertrag zuständig ist.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-S 2025