Bei der Privathaftpflichtversicherung der Neodigital gilt die Zusage, dass die zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen die Mindestleistungsstandards erfüllen, wie sie vom eitskreis „Beratungsprozesse" mit Stand vom 28.09. empfohlen wurden – einer Initiative mehrerer Vermittlerverbände und Servicegesellschaften.
Der Versicherer garantiert, dass die dieser Versicherung zu Grunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AVB PHV) sowie die Besonderen Bedingungen zur Privathaftpflichtversicherung die Mindestleistungsstandards erfüllen. Maßgeblich sind die Standards, wie sie vom Arbeitskreis „Beratungsprozesse" mit Stand vom 28.09.2015 empfohlen wurden.
Der Arbeitskreis Beratungsprozesse ist eine Initiative mehrerer Vermittlerverbände und Servicegesellschaften. Er empfiehlt Risikoanalysen und Mindestleistungsstandards für die Vermittler.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer sichert zu, dass die geltenden Bedingungen der Privathaftpflichtversicherung bestimmte Mindestleistungen abdecken. Diese Mindeststandards stammen vom Arbeitskreis „Beratungsprozesse", einem Zusammenschluss mehrerer Vermittlerverbände und Servicegesellschaften. Der Arbeitskreis spricht Empfehlungen zu Risikoanalysen und Mindestleistungsstandards für Vermittler aus. Der maßgebliche Stand dieser Empfehlungen ist der 28.09.2015.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-S 2025