Ob im Rahmen der Privathaftpflicht der Neodigital Versicherungsschutz besteht, hängt auch davon ab, ob geltende Sanktionen oder Embargos dem entgegenstehen. Schutz besteht nur so weit und so lange, wie ihm keine direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland im Wege stehen. Das gilt auch für bestimmte US-Sanktionen mit Bezug auf den Iran.
Versicherungsschutz besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen werden. Voraussetzung ist, dass dem keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt nur dann, wenn keine direkt anwendbaren Sanktionen oder Embargos der EU oder der Bundesrepublik Deutschland dem entgegenstehen. Auch bestimmte US-Sanktionen mit Bezug auf den Iran werden berücksichtigt, allerdings nur, sofern europäische oder deutsche Rechtsvorschriften dem nicht widersprechen. Die übrigen Vertragsbestimmungen bleiben davon unberührt.
Häufige Fragen
Wann greift der Versicherungsschutz trotz Sanktionen nicht?
Der Versicherungsschutz besteht nur, soweit und solange ihm keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Werden auch US-Sanktionen berücksichtigt?
Ja, die Regelung gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die von den Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen werden – allerdings nur, soweit dem keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Gilt diese Bestimmung zusätzlich zu den übrigen Vertragsregelungen?
Ja, die Embargobestimmung gilt unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen, das heißt zusätzlich und unabhängig von diesen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-S 2025