Bei der Privathaftpflichtversicherung von Neodigital startet der Versicherungsschutz genau zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein festgehalten ist. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Erst- oder Einmalbeitrag rechtzeitig gezahlt wird, denn verspätete Zahlung oder Nichtzahlung kann sich auf den Beginn des Schutzes auswirken.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz gilt ab dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein steht. Wichtig ist dabei, dass der erste oder einmalige Beitrag rechtzeitig gezahlt wird. Wird dieser Beitrag verspätet oder gar nicht gezahlt, gelten dafür besondere Regelungen, die den Beginn des Versicherungsschutzes beeinflussen können.
Häufige Fragen
Ab wann greift der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Was passiert, wenn der erste Beitrag zu spät oder nicht gezahlt wird?
Für diesen Fall gelten die Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags, unter deren Vorbehalt der Beginn des Versicherungsschutzes steht.
Wo finde ich den genauen Beginn meines Versicherungsschutzes?
Der maßgebliche Zeitpunkt für den Beginn des Versicherungsschutzes ist im Versicherungsschein angegeben.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-S 2025