Bei der Privathaftpflicht von Neodigital kann der Versicherungsnehmer seinen Vertrag jederzeit kündigen – wahlweise mit sofortiger Wirkung ab Zugang der Kündigung beim Versicherer oder zu einem selbst gewählten späteren Zeitpunkt, sogar noch vor dem vereinbarten Ablauftermin. Damit besteht ein tägliches Kündigungsrecht ohne feste Frist.
Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag jederzeit kündigen. Dieses Recht besteht in Erweiterung zu den allgemeinen Bedingungen der Privathaftpflichtversicherung.
Für die Kündigung hat der Versicherungsnehmer folgende Möglichkeiten:
- Die Kündigung wirkt ab dem Zugang der Erklärung beim Versicherer.
- Alternativ kann die Kündigung zu einem vom Versicherungsnehmer gewünschten späteren Zeitpunkt wirken.
Die Kündigung ist auch vor dem vereinbarten Ablauftermin möglich.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsnehmer ist nicht an eine feste Kündigungsfrist gebunden, sondern kann den Vertrag jederzeit beenden. Er kann dabei selbst bestimmen, ob die Kündigung sofort mit Zugang beim Versicherer oder erst zu einem späteren, von ihm gewünschten Zeitpunkt wirken soll. Auch eine Kündigung vor dem eigentlich vereinbarten Ablauftermin ist zulässig.
Häufige Fragen
Kann ich meine Privathaftpflicht bei Neodigital jederzeit kündigen?
Ja, der Versicherungsnehmer kann den Vertrag jederzeit kündigen. Es besteht ein tägliches Kündigungsrecht.
Ab wann wirkt meine Kündigung?
Die Kündigung wirkt ab Zugang der Erklärung beim Versicherer oder zu einem vom Versicherungsnehmer gewünschten späteren Zeitpunkt.
Muss ich bis zum vereinbarten Ablauftermin warten?
Nein, die Kündigung ist auch vor dem vereinbarten Ablauftermin möglich.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-S 2025