Bei der Privathaftpflichtversicherung der Neodigital gilt eine Leistungsgarantie: Die zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen weichen von den GDV-Musterbedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers ab. Wer wissen möchte, ob abweichende Klauseln nachteilig sein könnten, findet hier die klare Zusage, dass alle Abweichungen zugunsten des Kunden erfolgen.
Der Versicherer garantiert, dass die dieser Privat-Haftpflichtversicherung zugrunde liegenden Bedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers von den empfohlenen Musterbedingungen abweichen.
Dies betrifft:
- die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AVB PHV)
- die Besonderen Bedingungen zur Privat-Haftpflichtversicherung
Verglichen werden diese mit den vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen, Stand April 2016.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer sichert zu, dass seine eigenen Bedingungen für die Privat-Haftpflichtversicherung im Vergleich zu den GDV-Musterbedingungen nur zugunsten des Versicherungsnehmers abweichen. Das bedeutet: Wo sich die Bedingungen unterscheiden, ist der Kunde besser gestellt und nicht schlechter. Als Vergleichsmaßstab dienen die vom GDV empfohlenen Bedingungen mit Stand April 2016.
Häufige Fragen
Können die Bedingungen für mich als Kunden nachteilig sein?
Nein. Der Versicherer garantiert, dass die Bedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers von den empfohlenen Musterbedingungen abweichen.
Mit welchen Musterbedingungen werden die Bedingungen verglichen?
Verglichen wird mit den vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen, Stand April 2016.
Für welche Bedingungswerke gilt diese Leistungsgarantie?
Sie gilt für die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AVB PHV) und die Besonderen Bedingungen zur Privat-Haftpflichtversicherung.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-S 2025