Bei der Privathaftpflicht der Neodigital sind Besitz und Gebrauch von Fahrrädern sowie weiteren nicht selbstfahrenden und nicht versicherungspflichtigen Landfahrzeugen wie Dreirädern, Tretrollern, Skate-, Kick- und Stickboards, Nordic-Cross-Skatern, Pedelecs, Elektrorädern und Rollatoren mitversichert. Nicht abgedeckt sind dagegen die Teilnahme an Radrennen und die Vorbereitungen darauf.
In Erweiterung der allgemeinen Regelungen sind Fahrräder und alle anderen nicht selbst fahrenden, nicht versicherungspflichtigen Landfahrzeuge mitversichert. Dazu gehören zum Beispiel:
- Dreiräder
- Tretroller
- Skate-, Kick- und Stickboards
- Ski-Langlauf-/Nordic-Cross-Skater
- Pedelecs/Elektroräder
- Rollatoren
Ausgeschlossen bleibt die Teilnahme an Radrennen. Dazu zählen zum Beispiel Straßenrundfahrten, Triathlon und Mountainbiking. Ebenfalls ausgeschlossen sind die Vorbereitungen zu solchen Radrennen.
Was bedeutet das konkret?
Wer ein Fahrrad oder ähnliche nicht motorisierte und nicht versicherungspflichtige Fortbewegungsmittel besitzt und nutzt, ist über die Privathaftpflicht mitversichert. Das gilt auch für Geräte wie Tretroller, Skateboards, Pedelecs oder Rollatoren. Nicht mitversichert sind jedoch die Teilnahme an Radrennen und die dafür nötigen Vorbereitungen.
Häufige Fragen
Sind auch Pedelecs und Elektroräder über die Privathaftpflicht abgedeckt?
Ja, Pedelecs und Elektroräder gehören zu den mitversicherten Fahrzeugen, ebenso wie Fahrräder und andere nicht selbst fahrende, nicht versicherungspflichtige Landfahrzeuge.
Welche Fahrzeuge zählen neben dem Fahrrad noch dazu?
Mitversichert sind unter anderem Dreiräder, Tretroller, Skate-, Kick- und Stickboards, Ski-Langlauf-/Nordic-Cross-Skater, Pedelecs/Elektroräder und Rollatoren.
Bin ich auch bei einem Radrennen versichert?
Nein, die Teilnahme an Radrennen wie Straßenrundfahrten, Triathlon oder Mountainbiking ist ausgeschlossen. Auch die Vorbereitungen dazu sind nicht mitversichert.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-S 2025