Wer mit einem Boot, Segelboot oder Windsurfbrett einen Schaden verursacht, ist über die Privathaftpflicht der Neodigital in klar abgegrenzten Fällen abgesichert: Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht beim Gebrauch von Wasserfahrzeugen ohne Segel, Motor oder Treibsatz, fremden Segelbooten ohne Motor, fremden Windsurfbrettern sowie fremden motorbetriebenen Wassersportfahrzeugen, wenn diese nur gelegentlich genutzt werden und keine behördliche Erlaubnis nötig ist. Zusätzlich besteht Schutz, wenn der Versicherungsnehmer nicht als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen wird.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch ausschließlich der folgenden Wasserfahrzeuge verursacht werden:
- eigene und fremde Wasserfahrzeuge ohne Segel, Motoren (auch ohne Hilfs- oder Außenbordmotoren) oder Treibsätze;
- fremde Segelboote ohne Motor (auch ohne Hilfs- oder Außenbordmotoren) oder Treibsätze;
- fremde Windsurfbretter;
- fremde Wassersportfahrzeuge mit Motoren, soweit diese nur gelegentlich gebraucht werden und für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist.
Darüber hinaus ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden versichert, die durch den Gebrauch von Wasserfahrzeugen verursacht werden. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen wird.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst Schäden, die man beim Nutzen bestimmter Wasserfahrzeuge verursacht. Dazu zählen eigene und fremde Boote ohne Segel, Motor oder Treibsatz, fremde Segelboote ohne Motor sowie fremde Windsurfbretter. Fremde motorbetriebene Wassersportfahrzeuge sind mitversichert, wenn man sie nur gelegentlich benutzt und keine behördliche Erlaubnis zum Führen braucht. Zusätzlich besteht Schutz, wenn man nicht als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer eines Wasserfahrzeugs haftbar gemacht wird.
Häufige Fragen
Ist mein eigenes Motorboot über diesen Schutz mitversichert?
Eigene Wasserfahrzeuge sind nur versichert, wenn sie ohne Segel, Motor (auch ohne Hilfs- oder Außenbordmotor) oder Treibsatz sind. Motorbetriebene Wassersportfahrzeuge sind nur als fremde Fahrzeuge und nur unter bestimmten Voraussetzungen versichert.
Unter welchen Bedingungen ist der Gebrauch eines fremden Motorboots abgedeckt?
Fremde Wassersportfahrzeuge mit Motoren sind versichert, wenn sie nur gelegentlich gebraucht werden und für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist.
Sind Windsurfbretter im Versicherungsschutz enthalten?
Ja, fremde Windsurfbretter sind mitversichert.
Was gilt, wenn ich ein Boot nutze, ohne dessen Eigentümer oder Führer zu sein?
Es besteht zusätzlich Versicherungsschutz für Schäden durch den Gebrauch von Wasserfahrzeugen, soweit der Versicherungsnehmer nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen wird.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-S 2025