Wer mit einem Surf- oder Windsurfbrett anderen einen Schaden zufügt, ist über die Privathaftpflicht von Neodigital geschützt: Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Schäden, die durch den Gebrauch eigener wie auch fremder Surf- und Windsurfbretter entstehen.
Zusätzlich zum grundsätzlichen Versicherungsschutz ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch den Gebrauch von Surf-/Windsurfbrettern mitversichert.
Der Schutz gilt dabei sowohl für eigene als auch für fremde Surf-/Windsurfbretter.
Was bedeutet das konkret?
Diese Erweiterung stellt sicher, dass Schäden, die beim Surfen oder Windsurfen entstehen, von der Privathaftpflicht abgedeckt sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Brett dem Versicherungsnehmer gehört oder von jemand anderem stammt. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht für solche Schäden.
Häufige Fragen
Sind auch geliehene Surfbretter über die Privathaftpflicht abgesichert?
Ja. Der Versicherungsschutz gilt für Schäden durch den Gebrauch eigener und fremder Surf-/Windsurfbretter.
Was ist beim Gebrauch von Surf- und Windsurfbrettern versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch von Surf-/Windsurfbrettern entstehen.
Gilt der Schutz nur für Surfbretter oder auch für Windsurfbretter?
Der Schutz gilt sowohl für Surfbretter als auch für Windsurfbretter.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-S 2025