Wie lange ein Vertrag der Neodigital Privathaftpflicht läuft und wann er endet, richtet sich nach dem im Versicherungsschein genannten Zeitraum: Läuft der Vertrag mindestens ein Jahr, verlängert er sich ohne Kündigung automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, bei einer Kündigungsfrist von drei Monaten vor Ablauf. Bei kürzerer Laufzeit endet er automatisch, und bei mehr als drei Jahren Laufzeit kann der Versicherungsnehmer zum Ende des dritten oder jedes folgenden Jahres kündigen. Fällt das versicherte Interesse dauerhaft weg, endet der Vertrag insoweit.
Vertragsdauer
Der Vertrag ist für den Zeitraum abgeschlossen, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Stillschweigende Verlängerung
Beträgt die Vertragsdauer mindestens ein Jahr, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr.
Der Vertrag verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist.
Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
Beträgt die Vertragsdauer weniger als ein Jahr, endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt. Eine Kündigung ist dafür nicht erforderlich.
Kündigung bei mehrjährigen Verträgen
Beträgt die Vertragsdauer mehr als drei Jahre, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Wegfall des versicherten Interesses
Fällt ein versichertes Interesse nach Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Wie lange der Vertrag läuft, steht im Versicherungsschein. Bei einer Laufzeit von mindestens einem Jahr verlängert er sich automatisch um je ein Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Verträge unter einem Jahr enden ohne Kündigung, und bei Laufzeiten über drei Jahre kann der Versicherungsnehmer zum Ende des dritten oder jedes weiteren Jahres kündigen. Entfällt das versicherte Interesse dauerhaft, endet der Vertrag insoweit, sobald der Versicherer davon erfährt.
Häufige Fragen
Verlängert sich mein Vertrag automatisch?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Bis wann muss ich kündigen, damit sich der Vertrag nicht verlängert?
Die Kündigung muss einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit zugegangen sein.
Muss ich einen Kurzzeitvertrag von weniger als einem Jahr kündigen?
Nein. Ein Vertrag mit einer Dauer von weniger als einem Jahr endet automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Kann ich einen Vertrag mit mehr als drei Jahren Laufzeit vorzeitig kündigen?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes folgenden Jahres kündigen; die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor Ablauf zugehen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-S 2025