Beim SEPA-Lastschriftverfahren der Neodigital Privathaftpflicht muss der Versicherungsnehmer zum Fälligkeitstag für ausreichende Deckung auf dem Konto sorgen; scheitert der Einzug ohne sein Verschulden, gilt die Zahlung nach einer Aufforderung in Textform noch als rechtzeitig, und bei verschuldeten Fehleinzügen darf der Versicherer das Lastschriftmandat kündigen sowie Bearbeitungsgebühren berechnen.
Pflichten des Versicherungsnehmers
Ist zur Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart worden, hat der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen.
Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z. B. E-Mail) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug
Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge trotz wiederholten Einziehungsversuchs nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in Textform (z. B. E-Mail) zu kündigen.
Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln.
Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Was bedeutet das konkret?
Wer per Lastschrift zahlt, muss dafür sorgen, dass zum Fälligkeitstermin genug Geld auf dem Konto ist. Klappt der Einzug ohne eigenes Verschulden nicht, bleibt die Zahlung rechtzeitig, sofern man nach einer Aufforderung in Textform sofort zahlt. Ist der Versicherungsnehmer dagegen selbst schuld am wiederholt fehlgeschlagenen Einzug, kann der Versicherer das Lastschriftmandat kündigen; der Beitrag muss dann selbst überwiesen werden und anfallende Bankgebühren können weiterberechnet werden.
Häufige Fragen
Was muss ich beim Lastschriftverfahren beachten?
Wenn das Lastschriftverfahren vereinbart ist, müssen Sie zum Fälligkeitszeitpunkt des Beitrags für eine ausreichende Deckung Ihres Kontos sorgen.
Was passiert, wenn der Beitrag ohne mein Verschulden nicht eingezogen werden konnte?
Dann gilt die Zahlung noch als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z. B. per E-Mail) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Darf der Versicherer das Lastschriftmandat kündigen?
Ja. Wenn Sie zu vertreten haben, dass trotz wiederholten Einziehungsversuchs ein oder mehrere Beiträge nicht eingezogen werden können, darf der Versicherer das SEPA-Lastschriftmandat in Textform kündigen. Danach müssen Sie den ausstehenden und künftige Beiträge selbst übermitteln.
Muss ich die Bankgebühren für einen fehlgeschlagenen Einzug tragen?
Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für einen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können Ihnen in Rechnung gestellt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-S 2025