Bei der Privathaftpflicht der Neodigital können Versicherungsnehmer ihre Beiträge im Voraus zahlen – wahlweise monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag. Die Versicherungsperiode umfasst grundsätzlich ein Jahr, auch bei längerer Vertragsdauer; ist der Vertrag kürzer, richtet sich die Periode nach der tatsächlichen Vertragsdauer.
Beitragszahlung
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge im Voraus gezahlt. Die Zahlung erfolgt entweder durch laufende Zahlungen oder als Einmalbeitrag. Bei laufenden Zahlungen sind folgende Zahlweisen möglich:
- monatlich
- vierteljährlich
- halbjährlich
- jährlich
Versicherungsperiode
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch dann, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag wird immer im Voraus gezahlt. Sie können dabei zwischen laufenden Zahlungen in verschiedenen Rhythmen oder einer einmaligen Zahlung wählen. Die Versicherungsperiode dauert in der Regel ein Jahr – nur wenn der Vertrag von vornherein kürzer läuft, ist auch die Periode entsprechend kürzer.
Häufige Fragen
In welchen Abständen kann ich meinen Beitrag zahlen?
Je nach Vereinbarung sind laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich möglich, alternativ auch ein Einmalbeitrag. Der Beitrag wird jeweils im Voraus gezahlt.
Wie lange dauert die Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Was gilt, wenn mein Vertrag kürzer als ein Jahr läuft?
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-S 2025