Nach einem Schadenfall in der Privathaftpflicht von Neodigital dürfen sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer den Vertrag kündigen – etwa wenn eine Schadensersatzzahlung geleistet wurde, ein Freistellungsanspruch zu Unrecht abgelehnt wurde oder eine Klage über einen versicherten Anspruch gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats in Textform zugehen, und je nach kündigender Partei gelten unterschiedliche Zeitpunkte für die Wirksamkeit.
Kündigungsrecht
Der Versicherungsvertrag kann gekündigt werden, wenn
- vom Versicherer eine Schadensersatzzahlung oder eine Zahlung von Sanierungskosten von Umweltschäden geleistet wurde,
- der Versicherer den Anspruch des Versicherungsnehmers auf Freistellung zu Unrecht abgelehnt hat, oder
- dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen versicherten Anspruch gerichtlich zugestellt wird.
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform (z. B. E-Mail) zugehen. Sie muss spätestens einen Monat nach der Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
Kündigung durch Versicherungsnehmer
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird. Dieser Zeitpunkt darf spätestens am Ende der laufenden Versicherungsperiode liegen.
Kündigung durch Versicherer
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Tritt ein Versicherungsfall ein, können beide Vertragsparteien den Vertrag beenden – zum Beispiel nach einer Schadensersatzzahlung, einer zu Unrecht abgelehnten Freistellung oder einer gerichtlich zugestellten Klage. Die Kündigung muss in Textform erfolgen und innerhalb eines Monats nach dem jeweiligen Ereignis beim Vertragspartner ankommen. Kündigt der Versicherungsnehmer, wirkt die Kündigung sofort oder auf Wunsch später bis spätestens zum Ende der Versicherungsperiode; kündigt der Versicherer, wird die Kündigung erst nach einem Monat wirksam.
Häufige Fragen
In welchen Situationen darf der Vertrag nach einem Schadenfall gekündigt werden?
Eine Kündigung ist möglich, wenn der Versicherer eine Schadensersatzzahlung oder eine Zahlung von Sanierungskosten für Umweltschäden geleistet hat, wenn er den Anspruch des Versicherungsnehmers auf Freistellung zu Unrecht abgelehnt hat oder wenn dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen versicherten Anspruch gerichtlich zugestellt wird.
Bis wann muss die Kündigung nach einem Versicherungsfall erfolgen?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform, zum Beispiel per E-Mail, spätestens einen Monat nach der Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
Ab wann wirkt die Kündigung des Versicherungsnehmers?
Sie wird mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann aber bestimmen, dass sie erst zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird – spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Wann wird eine Kündigung des Versicherers wirksam?
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-S 2025