Die Neodigital Privathaftpflicht übernimmt öffentlich-rechtliche Pflichten und Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz, wenn Schädigungen an geschützten Arten und Lebensräumen, an Gewässern samt Grundwasser oder am Boden auftreten. Versicherungsschutz besteht, wenn die schädigenden Emissionen oder die Schadenverursachung plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig eingetreten sind, und erstreckt sich auch auf bestimmte Produktfehler und auf Schäden an genutzten Grundstücken sowie auf Fälle innerhalb der EU-Umwelthaftungsrichtlinie.
Ein Umweltschaden im Sinne des Umweltschadensgesetzes (USchadG) ist eine
- Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen,
- Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser,
- Schädigung des Bodens.
Versichert sind den Versicherungsnehmer betreffende öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß USchadG. Voraussetzung ist, dass während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrags eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- Die schadenverursachenden Emissionen sind plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig in die Umwelt gelangt, oder
- die sonstige Schadenverursachung ist plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig erfolgt.
Auch ohne eine solche Schadenverursachung besteht Versicherungsschutz für Umweltschäden durch Lagerung, Verwendung oder anderen Umgang von oder mit Erzeugnissen Dritter. Dieser Schutz gilt ausschließlich dann, wenn der Umweltschaden auf einen Konstruktions-, Produktions- oder Instruktionsfehler dieser Erzeugnisse zurückzuführen ist. Kein Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn der Fehler zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Erzeugnisse nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht hätte erkannt werden können (Entwicklungsrisiko).
Versichert sind darüber hinaus den Versicherungsnehmer betreffende Pflichten oder Ansprüche wegen Umweltschäden an eigenen, gemieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen Grundstücken, soweit diese Grundstücke vom Versicherungsschutz dieses Vertrags erfasst sind.
Ausland
Versichert sind die im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintretenden Versicherungsfälle. Versichert sind insoweit auch die den Versicherungsnehmer betreffenden Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der genannten EU-Richtlinie nicht überschreiten.
Ausschlüsse
Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen abgewichen sind, die dem Umweltschutz dienen.
Ausgeschlossen sind außerdem Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden
- die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen auf die Umwelt entstehen,
- für die der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag (z. B. Gewässerschadenhaftpflichtversicherung) Versicherungsschutz hat oder hätte erlangen können.
Versicherungssumme
Die Versicherungssumme ist je Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein festgelegte Summe begrenzt. Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das 2-fache dieser Summe.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung springt ein, wenn der Versicherungsnehmer nach dem Umweltschadensgesetz für die Sanierung von Schäden an geschützten Arten, Lebensräumen, Gewässern oder Böden verantwortlich gemacht wird. Wichtig ist, dass der Schaden plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig entstanden ist; für fehlerhafte Erzeugnisse Dritter und für genutzte Grundstücke gelten eigene Regeln. Bestimmte Fälle wie bewusst rechtswidriges Handeln oder anderweitig versicherbare Schäden sind ausgeschlossen, und die Leistung ist der Höhe nach begrenzt.
Häufige Fragen
Welche Arten von Umweltschäden fallen unter diesen Schutz?
Erfasst sind Schädigungen von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen, Schädigungen der Gewässer einschließlich Grundwasser sowie Schädigungen des Bodens im Sinne des Umweltschadensgesetzes.
Unter welchen Voraussetzungen besteht Versicherungsschutz?
Der Schutz gilt, wenn während der Wirksamkeit des Vertrags die schadenverursachenden Emissionen plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig in die Umwelt gelangt sind oder die sonstige Schadenverursachung plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig erfolgt ist.
Sind Umweltschäden im Ausland mitversichert?
Versichert sind Versicherungsfälle im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) sowie Pflichten oder Ansprüche nach nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese den Umfang der EU-Richtlinie nicht überschreiten.
Wie hoch ist die Leistung begrenzt?
Je Versicherungsfall gilt die im Versicherungsschein festgelegte Summe. Für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt die Höchstersatzleistung das 2-fache dieser Summe.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-S 2025