Bei der Privathaftpflichtversicherung von Neodigital ist der in häuslicher Gemeinschaft lebende Partner des Versicherungsnehmers auch ohne namentliche Nennung mitversichert, solange er unter der Anschrift des Versicherungsnehmers behördlich gemeldet ist. Damit greift der Versicherungsschutz für den Partner allein aufgrund der gemeinsamen gemeldeten Wohnadresse.
Der mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebende Partner ist mitversichert. Dieser Versicherungsschutz gilt auch ohne namentliche Nennung.
Voraussetzung ist, dass der Partner unter der Anschrift des Versicherungsnehmers behördlich gemeldet ist.
Was bedeutet das konkret?
Lebt der Partner mit dem Versicherungsnehmer in einem gemeinsamen Haushalt, ist er über den Vertrag mitversichert. Sein Name muss dafür nicht ausdrücklich im Vertrag stehen. Wichtig ist allein, dass der Partner unter der Adresse des Versicherungsnehmers behördlich gemeldet ist.
Häufige Fragen
Muss der Partner im Vertrag namentlich genannt werden, um mitversichert zu sein?
Nein. Der in häuslicher Gemeinschaft lebende Partner ist auch ohne namentliche Nennung mitversichert.
Welche Bedingung muss der Partner erfüllen, damit der Versicherungsschutz gilt?
Der Partner muss unter der Anschrift des Versicherungsnehmers behördlich gemeldet sein.
Gilt der Schutz auch, wenn der Partner nicht mit dem Versicherungsnehmer zusammenlebt?
Der Schutz bezieht sich auf den mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partner, der unter dessen Anschrift behördlich gemeldet ist.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-S 2025