Bei der Privathaftpflicht von Neodigital ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers für Schäden durch Umwelteinwirkung abgesichert, also für Schäden durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder ähnliche Erscheinungen, die sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben. Ansprüche aus Gewässerschäden bleiben dabei ausgenommen.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkung.
Ein Schaden durch Umwelteinwirkung liegt vor, wenn er durch eine der folgenden Erscheinungen verursacht wird, die sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben:
- Stoffe
- Erschütterungen
- Geräusche
- Druck
- Strahlen
- Gase
- Dämpfe
- Wärme
- sonstige Erscheinungen
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche aus Gewässerschäden.
Was bedeutet das konkret?
Abgesichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers, wenn er für Schäden durch Umwelteinwirkung einstehen muss. Solche Schäden entstehen, wenn sich etwa Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe oder Wärme in Boden, Luft oder Wasser ausbreiten und dadurch ein Schaden verursacht wird. Ansprüche aus Gewässerschäden sind von diesem Versicherungsschutz jedoch ausgenommen.
Häufige Fragen
Welche Schäden gelten hier als Schäden durch Umwelteinwirkung?
Es sind Schäden gemeint, die durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen verursacht werden, die sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben.
Sind Gewässerschäden über dieses Umweltrisiko mitversichert?
Nein, Ansprüche aus Gewässerschäden sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Wessen Haftpflicht ist bei Umweltschäden abgesichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkung.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-S 2025