Bei der Privathaftpflicht der Neodigital ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Familien- und Haushaltsvorstand mitversichert, etwa aus der Aufsichtspflicht über Minderjährige, sowie seine Haftung als Dienstherr der in seinem Haushalt tätigen Personen.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers:
- als Familien- und Haushaltsvorstand (zum Beispiel aus der Aufsichtspflicht über Minderjährige);
- als Dienstherr der in seinem Haushalt tätigen Personen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht, die der Versicherungsnehmer in seiner Rolle als Familien- und Haushaltsvorstand trägt. Dazu zählt beispielsweise die Aufsichtspflicht über Minderjährige. Ebenso ist die Haftpflicht als Dienstherr der Personen abgedeckt, die im Haushalt tätig sind.
Häufige Fragen
In welchen Rollen ist die Haftpflicht des Versicherungsnehmers hier abgesichert?
Abgesichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Familien- und Haushaltsvorstand sowie als Dienstherr der im Haushalt tätigen Personen.
Ist die Aufsichtspflicht über Minderjährige mitversichert?
Ja, die Aufsichtspflicht über Minderjährige wird als Beispiel für die Haftpflicht als Familien- und Haushaltsvorstand ausdrücklich genannt und ist damit versichert.
Sind Personen abgedeckt, die im Haushalt beschäftigt sind?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr der in seinem Haushalt tätigen Personen ist versichert.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-S 2025