Bei der Neodigital Privathaftpflicht sind versicherte Personen auch dann geschützt, wenn sie während eines Betriebspraktikums, im fachpraktischen Unterricht oder bei einem Ferienjob Lehrgeräte oder Maschinen beschädigen. Dieser erweiterte Versicherungsschutz greift, solange kein anderer Vertrag für den Schaden aufkommen kann.
In Erweiterung zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Privathaftpflichtversicherung ist die gesetzliche Haftpflicht versicherter Personen zusätzlich abgesichert bei der Teilnahme an:
- einem Betriebspraktikum
- dem fachpraktischen Unterricht (zum Beispiel an Fach-, Gesamt- und Hochschulen oder einer Universität)
- Ferienjobs
Der Versicherungsschutz umfasst dabei auch die Beschädigung von Lehrgeräten oder Maschinen. Dies gilt, soweit nicht aus einem anderen Vertrag Versicherungsschutz erlangt werden kann.
Was bedeutet das konkret?
Wenn eine versicherte Person während eines Betriebspraktikums, im fachpraktischen Unterricht oder bei einem Ferienjob Lehrgeräte oder Maschinen beschädigt, springt die Privathaftpflichtversicherung ein. Diese Erweiterung gilt allerdings nur dann, wenn für den Schaden kein anderer Vertrag Versicherungsschutz bietet.
Häufige Fragen
Sind Schäden an Maschinen während eines Praktikums mitversichert?
Ja, die Beschädigung von Lehrgeräten oder Maschinen bei der Teilnahme an einem Betriebspraktikum ist mitversichert, soweit nicht aus einem anderen Vertrag Versicherungsschutz erlangt werden kann.
Gilt der Schutz auch bei Ferienjobs?
Ja, der Versicherungsschutz erstreckt sich neben dem Betriebspraktikum und dem fachpraktischen Unterricht auch auf Ferienjobs.
Was zählt zum fachpraktischen Unterricht?
Als Beispiele für den fachpraktischen Unterricht werden Fach-, Gesamt- und Hochschulen oder eine Universität genannt.
Was passiert, wenn ein anderer Vertrag den Schaden abdeckt?
Dieser erweiterte Versicherungsschutz greift nur, soweit nicht aus einem anderen Vertrag Versicherungsschutz erlangt werden kann.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-S 2025