Wer bei der Neodigital eine Privathaftpflichtversicherung hat, ist als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen abgesichert – nicht jedoch für Hunde, Rinder, Pferde und andere Reit- und Zugtiere, wilde Tiere oder Tiere zu gewerblichen und landwirtschaftlichen Zwecken. Zusätzlich besteht Schutz beim gelegentlichen Hüten fremder Hunde oder Pferde sowie beim privaten Reiten und Fahren mit fremden Tieren und Fuhrwerken.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von:
- Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren,
- wilden Tieren sowie von
- Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden.
Versichert ist außerdem die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers:
- als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde,
- als Reiter bei der Benutzung fremder Pferde,
- als Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken.
Dies gilt, soweit Versicherungsschutz nicht über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche der Tierhalter oder -eigentümer sowie Fuhrwerkseigentümer wegen Sach- und Vermögensschäden.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung deckt Schäden ab, die man als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen verursacht. Für Hunde, Rinder, Pferde, andere Reit- und Zugtiere, wilde Tiere sowie gewerblich oder landwirtschaftlich gehaltene Tiere gilt der Schutz jedoch nicht. Zusätzlich abgesichert ist, wer fremde Hunde oder Pferde ohne Gewerbe hütet, fremde Pferde reitet oder fremde Fuhrwerke privat fährt – allerdings nur, wenn dafür keine Tierhalter-Haftpflichtversicherung greift. Ansprüche der Tierhalter, -eigentümer oder Fuhrwerkseigentümer wegen Sach- und Vermögensschäden sind ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch meinen Hund über die Privathaftpflicht abgedeckt?
Nein, die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von Hunden ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen sind Rinder, Pferde, sonstige Reit- und Zugtiere, wilde Tiere sowie Tiere zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken.
Welche Tiere sind über die Privathaftpflicht versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen.
Bin ich abgesichert, wenn ich vorübergehend einen fremden Hund oder ein fremdes Pferd hüte?
Ja, versichert ist die Haftpflicht als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde, als Reiter fremder Pferde und als Fahrer fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken – allerdings nur, soweit kein Schutz über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht.
Sind Schäden am geliehenen Pferd oder Fuhrwerk mitversichert?
Nein, Haftpflichtansprüche der Tierhalter oder -eigentümer sowie der Fuhrwerkseigentümer wegen Sach- und Vermögensschäden sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-S 2025